Alle 114 Suren des Korans
Sure 107: Der Beistand (Al-Maun)
Sure 107 von 114, 7 Verse
Sure 107 heißt bei Henning "Der Beistand", arabisch Al-Maun, und hat nach der Kairoer Zählung 7 Verse. Sie wirft dem, der das Gericht leugnet, Härte gegen Waisen und Arme vor und droht Betern, die nur gesehen werden wollen und Hilfe verweigern.
1 Hast du den gesehen, der das Gericht leugnet?
2 Er ist es, der die Waise verstößt
3 Und nicht antreibt zur Speisung des Armen.
4 Darum wehe den Betenden,
5 Die nachlässig in ihren Gebeten sind,
6 Die nur gesehen sein wollen
7 Und den Beistand versagen.
Text: Der Koran in der Übersetzung von Max Henning (Reclam 1901), gemeinfrei. Als Koran gilt nur das arabische Original; jede Übersetzung ist eine Deutung.
Sure 107 heißt in der Übersetzung von Max Henning "Der Beistand", arabisch Al-Maun. Das Wort steht im letzten Vers für das, was die Getadelten verweigern [2]. Die Sure hat nach der Kairoer Zählung 7 Verse [3]. In der Offenbarungsfolge der ägyptischen Standardausgabe steht sie an 17. Stelle, in der Chronologie von Theodor Nöldeke an 7. Stelle [4]. Als Koran gilt nach islamischem Verständnis nur der arabische Wortlaut; die deutsche Fassung auf dieser Seite ist eine Lesefassung nach Max Henning (1901).
Mekka oder Medina
Beim Ort gehen die Angaben auseinander. Die Metadaten von Tanzil und die englische Wikipedia führen die Sure als mekkanisch [3, 4]. Die Übersicht zur Offenbarungsfolge bei Tanzil vermerkt, nur die Verse 1 bis 3 seien mekkanisch, der Rest medinensisch [5]. Henning schrieb 1901 "Mekka (nach andern zu Medina)" [2]. Nöldeke erklärt den Streit: Die Verse über heuchlerische Beter schienen manchen Auslegern auf die Heuchler in Medina zu passen, deshalb zählten sie die ganze Sure oder die Verse 4 bis 7 zu Medina [1]. Er selbst stellte die Sure in die erste mekkanische Periode [1]. Der Kommentar des Corpus Coranicum rechnet sie zu den frühmekkanischen Droh- und Scheltworten; die kurzen Verse mit durchschnittlich 9,9 Silben sprächen für ein hohes Alter [6].
Inhalt
Die Sure hat zwei Teile [6]:
- Verse 1 bis 3: "Hast du den gesehen, der das Gericht leugnet?" (Sure 107,1). Gemeint ist einer, der die Waise verstößt und nicht zur Speisung des Armen antreibt [2].
- Verse 4 bis 7: "Darum wehe den Betenden," (Sure 107,4), die in ihren Gebeten nachlässig sind, nur gesehen sein wollen und den Beistand versagen [2].
Der Schlussvers greift das Thema der Verse 2 und 3 wieder auf und verbindet so beide Teile [6]. Was der Koran sonst über das Gebet sagt, erklärt die Seite Das Gebet im Koran.
Wie die Sure verstanden wird
Ibn Kathir versteht das "Gericht" in Vers 1 als das Jenseits und die Vergeltung. Bei den nachlässigen Betern nennt er mehrere Deutungen: Nach Ibn Abbas seien Heuchler gemeint, die öffentlich beten und allein nicht; andere verstehen darunter, das Gebet ganz zu vernachlässigen, es bis zum Ende seiner Zeit aufzuschieben oder ohne Andacht zu verrichten [7]. Für das letzte Wort führt er ebenfalls mehrere Erklärungen an. Nach Ibn Masud sind es kleine Haushaltsdinge, die man einander leiht, etwa eine Axt, ein Topf oder ein Eimer; nach einer anderen Ansicht ist das Zurückhalten der Armensteuer und anderer Gaben gemeint [7].
Muhammad Asad gibt das Wort in den Anmerkungen zu seiner englischen Übersetzung als Hilfe in jeder Notlage wieder, ausgehend von den kleinen Dingen des täglichen Bedarfs und der Freundlichkeit, sie zu geben. Das Wort, das hier für "Gericht" steht, kann nach ihm auch das sittliche Gesetz bezeichnen [8]. Henning erklärte das Wort 1901 knapp mit "Almosen" [2].
In der Islamwissenschaft gilt das Wort als nur hier belegt. Abraham Geiger leitete es aus dem Hebräischen ab, wo ein ähnliches Wort "Wohnung" oder "Zuflucht" bedeutet; Nöldeke übernahm 1910 die Ableitung, wies aber darauf hin, dass ein altarabischer Dichter es im Sinn von "Wohltat" gebraucht [6]. Umstritten ist, ob die Verse 4 bis 7 später angefügt wurden. Rudi Paret erwog, sie als Zusatz anzusehen, weil diese Art von Frömmigkeit vor der Auswanderung nach Medina kaum denkbar sei. Der Kommentar des Corpus Coranicum hält sie dagegen sehr wahrscheinlich für ursprünglich. Vers 4 bezieht der Kommentar auf den vorislamischen Kult an der Kaaba [6].
Die vorige Sure ist Sure 106, Koreisch, die nächste Sure 108, Der Überfluss.
- Studie Geschichte des Qorâns. Theodor Nöldeke, Dieterichsche Buchhandlung Göttingen, S. 74 (Digitalisat Internet Archive). Stand 1860. abgerufen am 29.10.2026
- Der Koran. Max Henning (Übersetzer), Reclam jun. Leipzig, S. 610 bis 611 (Digitalisat Internet Archive). Stand 1901. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Quran Metadata (ver 1.0). Tanzil. Stand 2009. abgerufen am 29.10.2026
- List of chapters in the Quran. Wikipedia. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Revelation Order. Tanzil. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Sure 107, al-Maun, Die Hilfeleistung (Chronologisch-literaturwissenschaftlicher Kommentar zum Koran, Teil 1). Corpus Coranicum, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (Nicolai Sinai, Betaversion). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Ibn Kathir (Abridged) Tafsir: Al-Ma'un Ayah 1. Quran.com. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Surah 107. Al-Ma'un. Alim.org (Übersetzung und Anmerkungen von Muhammad Asad). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.