Begriffe zum Koran von A bis Z

Eine Sure ist ein Kapitel des Korans, eine Aya ein Vers; der Koran hat 114 Suren mit 6.236 Versen nach Kairoer Zählung. Tafsir heißt die Auslegung, Hadith ein Bericht über Worte und Taten Muhammads. Hadsch ist die Pilgerfahrt nach Mekka, Kibla die Gebetsrichtung dorthin.

Ein stiller Lesesaal mit hohen Holzregalen voller geschlossener Lederbände, einem langen leeren Tisch und warmem Nachmittagslicht
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Viele Wörter rund um den Koran sind arabisch und stehen in Übersetzungen unübersetzt oder in wechselnder Schreibung. Hier stehen sie in der deutschen Umschrift dieser Website, nach Sachgebieten geordnet und innerhalb jedes Gebiets alphabetisch. Die Zitate stammen aus der Lesefassung nach Max Henning (1901) [1].

Der Text und seine Teile

Diese Begriffe brauchst du, um Koranstellen zu finden und anzugeben.

Aya

Das arabische Wort für einen Vers des Korans, in der Mehrzahl ayat [3]. Henning übersetzt es an vielen Stellen mit "Zeichen", etwa in Sure 2,219: "So macht euch Allah die Zeichen klar." [1].

Basmala

Die Eingangsformel, die vor allen Suren außer Sure 9 steht [3]. In der Lesefassung lautet sie "Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen." [1]. Die Kairoer Ausgabe zählt sie nur in Sure 1 als eigenen Vers [5].

Buchstabenzeichen

Einzelne Buchstaben, die am Anfang mancher Suren stehen und deren Bedeutung unklar ist [3]. Sure 2 beginnt zum Beispiel mit "A. L. M." (Sure 2,1) [1].

Dschuz (Juz)

Einer von 30 etwa gleich langen Teilen, in die der Koran für den Vortrag geteilt ist, etwa während des Ramadan [2]. Jeder Dschuz besteht aus zwei Hizb [6]. Der 30. Teil beginnt mit Sure 78 [4].

Fatiha

Die erste Sure, bei Henning "Die Öffnende", mit sieben Versen [4]. Im rituellen Gebet spricht man sie im Stehen [16]. Den Text zeigt die Seite Sure 1.

Flügel-Zählung

Die Verszählung der Koranausgabe von Gustav Flügel aus dem Jahr 1834, die in Europa lange verbreitet war und von der Kairoer Zählung abweicht [5, 33]. Henning übersetzte 1901 weitgehend nach Flügel [30]. Wie man Verse nach beiden Zählungen angibt, erklärt Koranverse zitieren.

Kairoer Ausgabe

Die heute verbreitete Druckausgabe des Korans, erschienen am 10.07.1924 in Kairo und betreut von Gelehrten der Azhar-Universität; das Kleine Islam-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung nennt das Jahr 1923 [5, 2]. Sie folgt der Lesart des Hafs nach Asim und der Verszählung von Kufa [5, 33]. Nach ihr hat der Koran 6.236 Verse [4].

Koran

Das arabische Wort bedeutet ungefähr "Vortrag" oder "Lesung" [2]. Der Koran heißt auch al-kitab, "das Buch", und hat 114 Suren [2].

Mekkanisch und medinensisch

Die Einteilung der Suren nach der Zeit vor oder nach der Hidschra, der Übersiedlung Muhammads nach Medina [3, 23]. Nach der heute üblichen Einteilung, wie sie das Projekt Tanzil führt, sind 86 Suren mekkanisch und 28 medinensisch; Theodor Nöldeke rechnete 24 Suren zu Medina [4, 31].

Mushaf

Ein geschriebenes oder gedrucktes Exemplar des Korans, ein Codex [2].

Sure

Ein Kapitel des Korans [3]. Die Namen der 114 Suren gehen meist auf ein Stichwort im Text zurück, für manche sind mehrere Namen gebräuchlich [3]. Die längste ist Sure 2 mit 286 Versen, die kürzesten haben drei [4].

Thronvers

Vers 255 der zweiten Sure, arabisch ayat al-kursi, bei Henning Vers 256 [1]. Er beginnt mit "Allah! Es gibt keinen Gott außer ihm, dem Lebendigen, dem Ewigen!" (Sure 2,255) [1]. Mehr steht auf der Seite Der Thronvers.

Lesen, Auslegen und Überliefern

Hier geht es um den Vortrag des Textes und um die Wissenschaften, die ihn erklären.

Abrogation (naskh)

Die Lehre, nach der später offenbarte Verse frühere ändern oder außer Kraft setzen können [2].

Asbab an-nuzul

"Gründe der Offenbarung": Überlieferungen über die Ereignisse, die zur Offenbarung einzelner Verse geführt haben sollen [10]. Die meisten davon gehören nach dem Kleinen Islam-Lexikon zur Sunna und zur Prophetenbiographie [10].

Hadith

Ein Bericht über Aussprüche, Anordnungen und Handlungen des Propheten Muhammad, den seine Gefährten weitergegeben haben [8]. Die Kette der Überlieferer heißt isnad, der Text matn [8]. Nach ihrer Echtheit teilt die Hadithkritik die Berichte in sahih (gesund), hasan (gut), daif (schwach) und maudu (gefälscht) ein [8].

Hafs

Name des Überlieferers einer der anerkannten Lesarten des Korantextes. Die Kairoer Ausgabe folgt der Lesart des Hafs nach Asim [5]. Im Maghreb ist eine andere, ebenfalls anerkannte Lesart in Gebrauch [2].

Idschtihad

Eigenständiges Urteilen bei der Auslegung der Grundtexte. Das Kleine Islam-Lexikon nennt den Begriff im Zusammenhang mit der Forderung der Reformer des späten 19. Jahrhunderts, die Grundtexte mit rationaler Überlegung freier und der Zeit angepasst auszulegen [12].

Sadsch

Arabisch für Reimprosa, die Form des Korantextes. Die Verse haben kein festes Versmaß, ihre Enden reimen sich, und der Reim kann innerhalb einer Sure wechseln [2].

Sunna

Die Überlieferung dessen, was der Prophet gesagt und getan hat; als Quelle religiöser Normen steht sie an zweiter Stelle hinter dem Koran [9]. Der Hadith liegt seit dem ausgehenden 9. Jahrhundert in großen Sammlungen vor; im Verständnis sunnitischer Muslime kamen Sunna und Hadith im Laufe der Zeit weitgehend zur Deckung [9]. Den Unterschied erklärt Koran und Hadith.

Tadschwid

Die Regeln für den richtigen Vortrag des Korans, etwa für die Aussprache der Laute, die Dehnung von Vokalen, Nasallaute und Pausen [11]. Das Wort kommt von einem Verb, das "etwas besser, schöner machen" bedeutet [11].

Tafsir

Arabisch "Erklärung", die Auslegung des Korans [10]. Sie arbeitet nach dem Kleinen Islam-Lexikon stärker am wörtlichen Sinn als die christliche Bibelauslegung [10]. Die vormoderne Auslegung erkannte verschiedene Deutungen nebeneinander an [10].

Glaube und Pflichten

Diese Wörter stehen für Glaubensinhalte und für die Pflichten, die der Koran nennt und die Überlieferung im Einzelnen regelt.

Ein sonniger Innenhof mit einem schlichten steinernen Brunnenbecken, glatten Steinplatten und einer Reihe schlichter Bögen
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Allah

Das arabische Wort für Gott. Henning schreibt "Allah", wo der Name steht, und "Gott" für das allgemeine Wort, etwa in "es gibt keinen Gott außer ihm"; die Lesefassung behält diese Trennung [1].

Fünf Säulen

Die fünf wichtigsten Gebote für Muslime: das Glaubensbekenntnis, das rituelle Gebet, die Pflichtabgabe an Bedürftige, das Fasten im Ramadan und die Pilgerfahrt nach Mekka [14].

Hadsch

Die Pilgerfahrt nach Mekka im Monat Dhu l-Hiddscha. Jeder Muslim, der körperlich und finanziell dazu in der Lage ist, soll sie einmal im Leben unternehmen [19]. Henning übersetzt das Wort mit "Pilgerfahrt" [1].

Haram

In der islamischen Rechtslehre die letzte von fünf Stufen, nach denen menschliche Handlungen bewertet werden [29]. In Hennings Übersetzung der Speisevorschriften stehen die Wörter "erlaubt" und "verwehrt" [1].

Ihram

Der Weihezustand, in den die Pilger vor Beginn der Riten eintreten; man erkennt ihn unter anderem an der Kleidung aus weißen Tüchern [19].

Kaaba

Das Heiligtum in der Großen Moschee von Mekka, zu dem hin alle Muslime beten [20]. Als ihre Erbauer gelten in der islamischen Überlieferung Abraham und Ismael (Sure 2,127) [20].

Kibla

Die Gebetsrichtung nach Mekka; in Moscheen zeigt sie eine Wandnische, der mihrab [21]. Sure 2,144 sagt: "Wende dein Angesicht nach der Richtung der heiligen Moschee" [1].

Nacht El-Kadr

Arabisch lailat al-qadr, die Nacht des göttlichen Ratschlusses, die an den Beginn der Offenbarung erinnert; das Kleine Islam-Lexikon setzt sie auf den 26. oder 27. Ramadan [7]. Sure 97,1 sagt: "Siehe wir haben ihn in der Nacht El-Kadr offenbart." [1].

Ramadan

Der neunte Monat des islamischen Mondkalenders [32]. In diesem Monat fasten Muslime zwischen Morgendämmerung und Sonnenuntergang [18]. Im Koran steht das Wort nur einmal, in Sure 2,185: "Der Monat Ramadan, in welchem der Koran herabgesandt wurde" [1].

Salat

Das rituelle Gebet, eine der fünf Grundpflichten [14]. Vor dem Gebet ertönt der Gebetsruf, und der Betende wäscht sich [16].

Schahada

Das Glaubensbekenntnis, dass es keinen Gott außer Gott gibt und Muhammad sein Prophet ist [15]. Im Koran stehen die beiden Teile an verschiedenen Stellen, in Sure 47,19 und 48,29 [1].

Schirk

Die Beigesellung, also anderen Wesen göttlichen Rang zu geben; bei Henning "beigesellen" oder "Gefährten geben" [1, 13]. Sure 4,48 sagt: "Siehe, Allah vergibt nicht, dass man ihm Götter beigesellt" [1].

Tauhid

Die Einheit Gottes, einer der obersten Lehrsätze der islamischen Theologie. Die Theologie heißt nach diesem Gedanken arabisch ilm at-tauhid, im Kleinen Islam-Lexikon übersetzt als "Wissenschaft vom Einsheit-Bekennen" [13].

Umra

Die Pilgerfahrt nach Mekka außerhalb des Monats Dhu l-Hiddscha; sie ist keine Pflicht, gilt aber als verdienstvoll [19]. Henning nennt sie "Besuch": "Und vollzieht die Pilgerfahrt und den Besuch um Allahs willen" (Sure 2,196) [1]. Mehr dazu unter Die Pilgerfahrt im Koran.

Wudu

Die rituelle Waschung vor dem Gebet; oft genügt es, Hände, Füße und Haare mit Wasser zu reinigen und hinter den Ohren zu waschen [22]. Sure 5,6 nennt Gesicht, Hände bis zu den Ellbogen, Kopf und Füße [1].

Zakat

Die Pflichtabgabe, jedes Jahr ein festgelegter Anteil am Vermögen, bei Edelmetallen etwa ein Vierzigstel [17]. Das Kleine Islam-Lexikon vermerkt, dass sie oft freiwillig geleistet und in manchen islamischen Staaten als Steuer eingezogen wird [17]. Die Lesefassung nennt sie neben dem Gebet "Armensteuer", sonst steht meist "Almosen" [1].

Geschichte, Wesen und Gemeinschaften

Zum Schluss Namen und Begriffe, die im Koran oder in seiner Auslegung immer wieder vorkommen.

Dschinn

Wesen aus der Vorstellungswelt des alten Arabien, die im Koran zwischen Menschen und Engeln stehen [24]. Sure 55,15 sagt, Gott habe "die Dschann aus rauchlosem Feuer" erschaffen [1]. Mehr steht auf der Seite Engel und Dschinn im Koran.

Engel

Der Glaube an die Engel gehört nach dem Kleinen Islam-Lexikon zu den Grundlagen des islamischen Glaubens [25]. Der bedeutendste Engel ist Gabriel, arabisch Dschibril, durch den Muhammad nach islamischer Lehre den Koran empfing [25, 7].

Hidschra

Wörtlich "Auswanderung": die Übersiedlung Muhammads von Mekka nach Medina im September 622 [23]. Mit dem Jahr der Hidschra beginnt die islamische Zeitrechnung [23].

Iblis

Der Name des Satans in der Erzählung, nach der er sich als Einziger weigert, sich vor Adam niederzuwerfen [1, 26]. Sure 18,50 sagt über ihn, "welcher von den Dschinn war" [1].

Leute der Schrift

Arabisch ahl al-kitab, "Leute des Buches": Juden und Christen, weil sie eine offenbarte Schrift besitzen; später zählten teils auch Zoroastrier und Sabier dazu [27]. Henning schreibt meist "Volk der Schrift" [1].

Scharia

Meist meint man damit das islamische Recht. Genau genommen bezeichnet das Wort die Ordnung, die Gott gesetzt hat [28].

  1. Der Koran (Übersetzung Max Henning, Reclam Leipzig 1901), Scan. Internet Archive. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  2. Behörde Koran. Bundeszentrale für politische Bildung (Marco Schöller, Kleines Islam-Lexikon, 6. Auflage, München 2018). Stand 2018. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Sure. Bundeszentrale für politische Bildung (Marco Schöller, Kleines Islam-Lexikon, 6. Auflage, München 2018). Stand 2018. abgerufen am 29.10.2026
  4. Organisation Quran Metadata (ver 1.0). Tanzil. Stand 2009. abgerufen am 29.10.2026
  5. Cairo edition. Wikipedia. Stand 28.08.2026. abgerufen am 29.10.2026
  6. Juz'. Wikipedia. Stand 19.06.2026. abgerufen am 29.10.2026
  7. Behörde Offenbarung. Bundeszentrale für politische Bildung (Marco Schöller, Kleines Islam-Lexikon, 6. Auflage, München 2018). Stand 2018. abgerufen am 29.10.2026
  8. Behörde Hadith. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Stefan Reichmuth). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  9. Behörde Sunna. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Stefan Reichmuth). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  10. Behörde Koranexegese. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Marco Schöller). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  11. Studie Deutschsprachiges Mini-Glossar für Koranrezitation / Taǧwīd. Khaled Radhouani, Zentrum für Islamische Theologie, Universität Tübingen. Stand 29.07.2020. abgerufen am 29.10.2026
  12. Behörde Reformislam. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Stephan Conermann). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  13. Behörde Gott. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Stephan Guth). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  14. Behörde Fünf Säulen. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Ralf Elger). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  15. Behörde Glaubensbekenntnis. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Ralf Elger). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  16. Behörde Gebet. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Ralf Elger). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  17. Behörde Almosen. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Ralf Elger). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  18. Behörde Fasten. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Ralf Elger). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  19. Behörde Pilgerfahrt. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Ralf Elger). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  20. Behörde Kaaba. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Abd al-Halim Ragab). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  21. Behörde Qibla. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Ralf Elger). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  22. Behörde Waschung. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Ralf Elger). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  23. Behörde Hijra. Bundeszentrale für politische Bildung (Marco Schöller, Kleines Islam-Lexikon, 6. Auflage, München 2018). Stand 2018. abgerufen am 29.10.2026
  24. Behörde Dschinn. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Katharina Boehm). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  25. Behörde Engel. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Stephan Guth). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  26. Behörde Satan. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Gottfried Hagen). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  27. Behörde Schriftbesitzer. Bundeszentrale für politische Bildung (Stephan Guth, Kleines Islam-Lexikon, 6. Auflage, München 2018). Stand 2018. abgerufen am 29.10.2026
  28. Behörde Scharia. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Christian Müller). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  29. Harām. Wikipedia. Stand 23.02.2024. abgerufen am 29.10.2026
  30. Studie Qur'an translation of the week #36: The impact of standardization: Max Henning's 1901 Qur'an translation and its editors. Johanna Pink, GloQur (The Global Qur'an). Stand 22.01.2021. abgerufen am 29.10.2026
  31. Studie Geschichte des Qorāns, Erster Teil: Über den Ursprung des Qorāns. Theodor Nöldeke, 2. Auflage bearbeitet von Friedrich Schwally, Dieterich, Leipzig. Stand 1909. abgerufen am 29.10.2026
  32. Der Ramadan. Die Zeit der Besinnung. PLURAL Publications GmbH, Köln (Broschüre, auf der Website der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş bereitgestellt). Stand 1. Auflage März 2015. abgerufen am 29.10.2026
  33. Studie Plan eines Apparatus Criticus zum Koran (Sitzungsberichte der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-historische Abteilung, Jahrgang 1930, Heft 7), S. 3 bis 10. Gotthelf Bergsträßer, Bayerische Akademie der Wissenschaften, München. Stand 1930. abgerufen am 29.10.2026

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