Themen des KoransRatgeber
Das Gebet im Koran
Der Koran fordert immer wieder, "das Gebet zu verrichten", und nennt dafür Zeiten am Morgen, am Tag, am Abend und in der Nacht; die Zahl von fünf täglichen Gebeten steht in keinem Vers, sie folgt aus der Überlieferung. Sure 5,6 beschreibt die Waschung vor dem Gebet, Sure 2,144 die Gebetsrichtung zur heiligen Moschee in Mekka, Sure 62,9 das Gebet am Freitag.

In der Lesefassung fordern über 40 Verse ausdrücklich, das Gebet zu verrichten. Meist steht sie zusammen mit der Abgabe für die Armen: "Und verrichtet das Gebet und zahlt die Armensteuer und beugt euch mit den Beugenden." (Sure 2,43) [1]. Das rituelle Gebet, arabisch salat, ist eine der fünf Grundpflichten des Islams [2]. Wie es im Einzelnen abläuft, sagt der Koran nicht in einem Zusammenhang. Er nennt Zeiten, Reinheitsregeln, die Gebetsrichtung und einzelne Haltungen an verschiedenen Stellen; die genaue Form kommt aus der Überlieferung, der Sunna [3]. Die Koranzitate auf dieser Seite stammen aus der deutschen Lesefassung nach der Übersetzung von Max Henning (1901) [1]. Als Koran gilt nach islamischem Verständnis nur der arabische Wortlaut.
Gebetszeiten im Koran
Mehrere Verse nennen Tageszeiten für das Gebet. In Sure 11,114 heißt es: "Und verrichte das Gebet an den beiden Tagesenden und in der ersten Wache der Nacht." [1]. Sure 17,78 nennt das Gebet "bei Sonnenuntergang bis zum Dunkel der Nacht und die Morgenlesung" [1]. Sure 30,17 bis 18 spricht vom Lob Allahs "am Abend und zur Mittagszeit" sowie am Morgen, Sure 20,130 vom Lobpreis "vor Sonnenaufgang und Untergang" [1]. Sure 2,238 fordert, das Gebet zu beobachten, "(besonders) das mittlere Gebet"; welches Gebet gemeint ist, sagt der Vers nicht [1]. Allgemein hält Sure 4,103 fest: "das Gebet ist für die Gläubigen eine Vorschrift, die für bestimmte Zeiten festgesetzt ist" [1].

Eine Zahl von fünf täglichen Gebeten steht in keinem Vers; eine Suche im ganzen Text der Lesefassung findet das Wort "fünf" nur in anderen Zusammenhängen [1]. Die fünf Gebete gehören zur Praxis, die über die Sunna überliefert ist; als Quelle religiöser Normen steht sie an zweiter Stelle hinter dem Koran [3]. Das Kleine Islam-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung nennt als Zeiten: vor Sonnenaufgang, mittags, nachmittags, bei Sonnenuntergang und später am Abend [2].
| Gebet nach der Praxis | Verse, die eine passende Zeit nennen |
|---|---|
| vor Sonnenaufgang [2] | Sure 17,78 ("die Morgenlesung"); 20,130; 24,57 ("dem Gebet der Morgenfrühe") [1] |
| mittags [2] | Sure 30,18 ("zur Mittagszeit") [1] |
| nachmittags [2] | kein Vers verbindet den Nachmittag ausdrücklich mit dem Gebet [1] |
| bei Sonnenuntergang [2] | Sure 17,78; 20,130 [1] |
| später am Abend [2] | Sure 11,114 ("in der ersten Wache der Nacht"); 24,57 ("nach dem Abendgebet") [1] |
Die Zuordnung der Verse zu den einzelnen Gebeten ist eine Lesehilfe dieser Seite. Die Verse selbst nennen vier Gebete mit Namen: "die Morgenlesung" (Sure 17,78), "das mittlere Gebet" (Sure 2,238), "dem Gebet der Morgenfrühe" und "dem Abendgebet" (beide Sure 24,57) [1].
Reinheit und Waschung
Vor dem Gebet steht die Waschung. Sure 5,6 beschreibt sie genau: "O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr hintretet zum Gebet, so wascht euer Gesicht und eure Hände bis zu den Ellbogen und wischt eure Häupter und eure Füße bis zu den Knöcheln ab." [1]. Wer kein Wasser findet, etwa auf Reisen oder bei Krankheit, soll "guten Sand" nehmen und damit Gesicht und Hände abwischen [1]. Der Vers schließt mit dem Satz: "Allah will euch keine Last auflegen, jedoch will er euch reinigen und seine Gnade an euch vollenden" [1]. Sure 4,43 verbietet, sich dem Gebet "trunken" zu nähern, bis man weiß, was man spricht [1].

Für die rituelle Waschung (wudu) genügt es nach dem Kleinen Islam-Lexikon oft, mit Wasser Hände, Füße und Haare zu reinigen und hinter den Ohren zu waschen. Wer sich in einem Zustand größerer Unreinheit befindet, zum Beispiel nach dem Geschlechtsverkehr, muss den ganzen Körper waschen [4]. In Moscheen gibt es dafür Brunnen oder eigene Waschräume. Auf Reisen kann eine Reinigung mit Sand an die Stelle der Waschung treten [4].
Die Gebetsrichtung
Gebetet wird in eine feste Richtung, die Kibla. Sure 2,142 bis 150 berichtet, dass sie gewechselt wurde. Die "Toren unter dem Volk" fragen danach, was die Gläubigen "von ihrer Kibla, die sie früher hatten" abgewendet hat [1]. Dann heißt es: "Wende dein Angesicht nach der Richtung der heiligen Moschee, und wo immer ihr seid, wendet eure Gesichter nach der Richtung zu ihr" (Sure 2,144) [1]. Welche Richtung vorher galt, nennen diese Verse nicht.
Daneben stehen Verse, die die Richtung selbst zurücknehmen. Sure 2,115 sagt: "Und Allahs ist der Westen und der Osten, und wohin ihr euch daher wendet, dort ist Allahs Angesicht." [1]. Sure 2,177 beginnt mit dem Satz, die Frömmigkeit bestehe nicht darin, die Gesichter "nach Westen oder Osten" zu kehren [1]. In einer Moschee erkennt man die Richtung nach Mekka an einer Wandnische, dem mihrab. Wer anderswo betet, zum Beispiel unterwegs, muss sie schätzen und nimmt dafür etwa einen Kompass zu Hilfe [5]. Ziel dieser Richtung ist die Kaaba, die in der Großen Moschee von Mekka steht; zu ihr hin beten alle Muslime [6].
Haltungen und Ablauf
Der Koran beschreibt Betende mit ihren Haltungen. In Sure 22,26 ist von denen die Rede, die "im Gebet Stehenden oder sich Beugenden", in Sure 48,29 heißt es über die Anhänger Muhammads: "Du siehst sie sich verneigen und niederwerfen" [1]. Zur Stimme sagt Sure 17,110: "bete nicht zu laut und auch nicht zu leise, sondern halte den Weg dazwischen inne" [1].
Bevor das Gebet beginnt, ertönt nach dem Kleinen Islam-Lexikon der Gebetsruf, und der Betende wäscht sich. Er nimmt sich außerdem vor, mit dem Gebet Gott zu dienen [2]. Im Stehen spricht er die Fatiha, die erste Sure. Dann beugt er sich vor, richtet sich wieder auf und wirft sich zweimal in Richtung Mekka nieder. Diesen Ablauf, die rakʿa, wiederholt er einmal oder öfter [2]. Henning nennt die erste Sure "Die Öffnende". Sie beginnt mit "Lob sei Allah, dem Herrn der Welten" und enthält die Bitte "Leite uns den rechten Pfad" (Sure 1,2 und 1,6) [1]. Den ganzen Text zeigt die Seite Sure 1. Beten darf man überall, nur das Gebet am Freitagmittag nicht; am besten ist nach dem Lexikon aber die Moschee [2].
Gebet in Gefahr und auf Reisen
Für Ausnahmefälle gibt der Koran eigene Regeln. Wer unterwegs ist, begeht nach Sure 4,101 "keine Sünde", wenn er das Gebet "abkürzt aus Furcht, die Ungläubigen könnten euch überfallen" [1]. Sure 4,102 beschreibt ein Gebet in zwei Gruppen, von denen eine Wache hält, solange die andere betet [1]. Sure 2,239 erlaubt bei Gefahr das Gebet "zu Fuß oder Pferd" [1]. Danach gilt wieder die gewohnte Form: "Und wenn ihr in Sicherheit seid, so verrichtet das Gebet" (Sure 4,103) [1].
Das Gebet am Freitag
Sure 62 trägt bei Henning den Namen "Die Versammlung". Dort heißt es: "O ihr, die ihr glaubt, wenn zum Gebet gerufen wird am Tag der Versammlung, dann eilt zum Gedenken Allahs und lasst den Handel (ruhen)." (Sure 62,9) [1]. Der nächste Vers erlaubt, danach wieder der Arbeit nachzugehen: "Und wenn das Gebet beendet ist, dann zerstreut euch im Land und trachtet nach Allahs Huld." (Sure 62,10) [1]. Mehr zu dieser Sure steht auf der Seite Sure 62.

Auf Arabisch heißt der Freitag yaum al-dschumʿa, "Tag der Versammlung". An diesem Tag sollen Muslime zur Mittagszeit gemeinsam beten, meist in einer Moschee und unter Leitung eines Imams. Zu diesem Gebet gehört eine Predigt, was es von allen anderen Gebeten unterscheidet [7]. Einen wöchentlichen Feiertag gab es ursprünglich nicht. Heute gilt der Freitag in vielen Ländern trotzdem als Feiertag [8].
Gebet, Gedenken und Bitte
Neben dem Pflichtgebet spricht der Koran vom freien Anrufen Gottes. Sure 2,186 sagt: "Und wenn dich meine Diener nach mir fragen, siehe so bin ich nahe; ich will antworten dem Ruf des Rufenden, wenn er mich ruft" [1]. In Sure 40,60 heißt es: "Ruft mich an, ich will euch erhören" [1]. Sure 29,45 nennt eine Wirkung des Gebets: "Siehe das Gebet hütet vor Schandbarem und Verbotenem." [1]. Sure 73 fordert den Propheten auf, einen Teil der Nacht zum Gebet aufzustehen, und Vers 20 erwähnt, dass auch "ein Teil derer, die bei dir sind" so betet [1].
Daneben kennt der Islam nach dem Kleinen Islam-Lexikon freiwillige Gebete in vielen Formen. Muslime sprechen sie zum Beispiel, um auf Reisen behütet zu sein, oder bitten darin um Regen. Bei den Sufis steht das Nachtgebet in besonderem Ansehen [2].
Wie die Verse verstanden werden
Eine kurze Sure verbindet das Gebet mit dem Verhalten gegenüber anderen. Sure 107, bei Henning "Der Beistand", beginnt mit dem, "der das Gericht leugnet", der die Waise verstößt und nicht zur Speisung des Armen antreibt. Dann heißt es: "Darum wehe den Betenden, Die nachlässig in ihren Gebeten sind, Die nur gesehen sein wollen Und den Beistand versagen." (Sure 107,4 bis 7) [1]. Die Einordnung dieser Sure steht auf der Seite Sure 107.
In der klassischen Rechtslehre füllt die Sunna aus, was der Koran offenlässt. Die vier sunnitischen Rechtsschulen erkennen sich nach dem Kleinen Islam-Lexikon gegenseitig an; sie unterscheiden sich unter anderem im Gebetsritus, haben aber mehr gemeinsam als trennend [9]. Wie die Verse über das "mittlere Gebet" und die Gebetszeiten im Einzelnen gedeutet werden, ist eine Frage der Auslegung. Die klassische Koranauslegung arbeitet vor allem am wörtlichen Sinn und erklärt einzelne Wörter und Sätze, oft mit Überlieferungen über den Anlass eines Verses (asbab an-nuzul) [10].
Der Orientalist Marco Schöller betont im Kleinen Islam-Lexikon, dass die vormoderne Auslegung verschiedene Deutungen nebeneinander anerkannte. Dass man sich in der Moderne von dieser Meinungsvielfalt (ikhtilaf) abgewandt hat, hält er für die tiefste Abkehr von der Überlieferung [10]. Beim Gebet unterscheiden sich die Rechtsschulen bis heute im Ritus [9]. Was der Koran sonst über die Pflichten der Gläubigen sagt, beschreibt die Seite Glaube im Koran. Die beiden anderen Pflichten mit festen Zeiten im Jahr haben eigene Seiten: Fasten im Koran und Die Pilgerfahrt im Koran.
- Der Koran. Max Henning (Übersetzer), Philipp Reclam jun., Leipzig; Scan im Internet Archive. Stand ohne Jahr (Vorwort 1901). abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Gebet. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Ralf Elger). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Sunna. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Stefan Reichmuth). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Waschung. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Ralf Elger). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Qibla. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Ralf Elger). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Kaaba. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Abd al-Halim Ragab). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Freitag. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Ralf Elger). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Kalender. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Ralf Elger). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Recht. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Christian Müller). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Koranexegese. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Marco Schöller). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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