Themen des KoransRatgeber

Krieg und Frieden im Koran

Der Koran enthält Verse, die zum Kampf aufrufen, und Verse, die Frieden, Vertragstreue und Verzicht auf Zwang im Glauben verlangen. Die meisten Kampfverse stehen in Suren, die der Zeit in Medina zugeordnet werden, und beziehen sich im Text auf bestimmte Gegner und Verträge. Ob sie allgemein gelten oder an ihre Lage gebunden sind, beantworteten klassische Gelehrte, heutige muslimische Theologen und dschihadistische Gruppen sehr unterschiedlich.

Ein Olivenzweig mit silbrigen Blättern liegt auf einer verwitterten Sandsteinmauer vor einem stillen Wüstental im Abendlicht
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Der Koran enthält Verse, die zum Kampf aufrufen, und Verse, die Frieden und Vertragstreue verlangen, oft in derselben Sure. Welche Stellen in welcher Lage entstanden und wie Gelehrte sie seit dem Mittelalter gelesen haben, ist bis heute umstritten. Die Zitate stammen aus der Lesefassung dieser Website nach der Übersetzung von Max Henning (1901). Als Koran gilt nach islamischem Verständnis nur der arabische Wortlaut.

Mekka und Medina: zwei Lagen

Der Islamwissenschaftler Rüdiger Seesemann teilt die Aussagen des Korans zum Kampf in einem Beitrag für die Bundeszentrale für politische Bildung in vier Phasen [2]. In Mekka gab es nach seiner Darstellung keinen Dschihad: Muhammad wurde verspottet und bekämpft, Gott befahl ihm Geduld. Nach der Auswanderung nach Medina im Jahr 622 folgte die Erlaubnis, gegen die zu kämpfen, die die Muslime bekämpfen (Sure 22,39 bis 40). Ab der Schlacht von Badr 624 kam der Befehl zum Kampf gegen die Vielgötterei (Sure 2,190 bis 193 und 47,4 bis 6). Die vierte Phase verbindet Seesemann mit der Einnahme Mekkas und den Versen in Sure 9 [2].

Aus der mekkanischen Zeit stammt nach Henning Sure 109, deren letzter Vers lautet: "Euch euer Glaube und mir mein Glaube" (109,6) [1]. Sure 2, Sure 8 und Sure 9 ordnet Henning Medina zu [1]. Wie diese Einteilung entstand und wo sie umstritten ist, erklärt die Seite Mekkanische und medinensische Suren.

Die Erlaubnis zum Kampf

Als erste Erlaubnis gilt Sure 22,39: "Gewähr ist denen gegeben, die bekämpft wurden, weil ihnen Gewalt angetan wurde" [1, 2]. Der nächste Vers nennt den Grund: Sie seien "schuldlos aus ihren Wohnungen vertrieben" worden, nur weil sie sagten: "Unser Herr ist Allah." Er fährt fort, ohne diese Abwehr wären "Klöster, Kirchen, Bethäuser und Moscheen" zerstört worden (22,40) [1].

Sure 2,190 lautet: "Und bekämpft in Allahs Pfad, wer euch bekämpft; doch übertretet nicht; siehe Allah liebt nicht die Übertreter" [1]. Die folgenden Verse nennen weitere Bestimmungen: "Und erschlagt sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben" (2,191). Vers 193 sagt: "Und bekämpft sie, bis die Verführung aufgehört hat, und der Glauben an Allah da ist. Und wenn sie ablassen, so sei keine Feindschaft, außer gegen die Ungerechten" [1].

Sure 9,5 im Zusammenhang

Im Mittelpunkt vieler Debatten steht Sure 9,5. Er lautet: "Sind aber die heiligen Monate verflossen, so erschlagt die Götzendiener, wo ihr sie findet, und packt sie und belagert sie und lauert ihnen in jedem Hinterhalt auf. Wenn sie jedoch bereuen und das Gebet verrichten und die Armensteuer zahlen, so lasst sie ihres Weges ziehen" [1]. In der Auslegungsliteratur heißt er "Schwertvers". Der Begriff steht nicht im Koran und nicht in den kanonischen Hadithsammlungen [4, 5].

Ein leeres Lager aus einfachen Zelten in einem weiten Wüstental bei Morgendämmerung mit Seilen und Pflöcken im Sand
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Die Verse davor handeln von Verträgen mit den Götzendienern. Sure 9,1 bis 3 spricht von "Schuldlosigkeit" gegenüber den Götzendienern, mit denen ein Vertrag bestand, und nennt eine Frist von vier Monaten (9,2). Vers 4 nimmt aber ausdrücklich jene aus, "die es danach in nichts fehlen ließen und noch keinem gegen euch beistanden. Ihnen gegenüber müsst ihr den Vertrag bis zu der (ihnen bewilligten) Frist halten" [1]. Direkt nach dem Schwertvers folgt 9,6: "Und wenn einer der Götzendiener dich um Zuflucht angeht, so gewähre ihm Zuflucht, damit er Allahs Wort vernimmt. Dann lass ihn die Stätte seiner Sicherheit erreichen" [1]. Vers 9,13 fragt, ob ihr nicht kämpfen wollt gegen "ein Volk, das seinen Eid brach", und gegen jene, "die zuerst mit euch (den Streit) angefangen haben" [1].

Ein zweiter Vers aus Sure 9 ist 9,29. Er richtet sich gegen "jene von denen, welchen die Schrift gegeben wurde", die nicht an Gott und den jüngsten Tag glauben, "bis sie den Tribut aus der Hand gedemütigt entrichten" [1]. Seesemann zählt beide Verse zu den "Schwertversen" in Sure 9 und bezieht Vers 5 auf die Götzenanbeter, Vers 29 auf Juden und Christen [2]. Wie der Koran sonst über Juden und Christen spricht, behandelt die Seite Juden und Christen im Koran.

Vier Lesarten der Kampfverse

Ein Teil der frühen Gelehrten las den Schwertvers als Aufhebung (naskh) älterer, friedlicher Verse. Nach der deutschen Wikipedia vertrat der Exeget Qatada ibn Diama (gestorben 736) diese Ansicht und nannte dabei auch Sure 8,61. In späteren Werken stieg die Zahl der angeblich aufgehobenen Verse: Abu Dschafar an-Nahhas (gestorben 949) kam auf 113, Hibatallah ibn Salama (gestorben 1019) auf 124 [5]. Andere klassische Gelehrte widersprachen. At-Tabari nannte die Aufhebung von 8,61 haltlos. Ibn Kathir sah in 8,61 weder Widerspruch noch Aufhebung [5].

Das klassische Kriegsrecht der Rechtsschulen fasst das Kleine Islam-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung so zusammen: Der "kleine Dschihad" ist eine erlaubte Form des Krieges, um muslimische Herrschaft auszudehnen oder zu verteidigen, und eine Pflicht der Gemeinschaft. Vor Kriegsbeginn musste den Gegnern angeboten werden, den Islam anzunehmen, Juden und Christen, die muslimische Herrschaft anzuerkennen [3]. Seesemann ergänzt, die Rechtsschulen hätten Gewalt nur gegen klar bestimmte Gegner erlaubt, nie gegen Zivilisten, und unter der Führung des Imams. Eine kollektive Zwangsbekehrung der Bevölkerung eroberter Gebiete habe es nach seiner Darstellung nicht gegeben, wofür er christliche Gruppen in Ländern Nordafrikas und des Mittleren Ostens anführt [2].

Viele muslimische Theologen der Gegenwart lesen die Kampfverse als Antwort auf eine bestimmte Kriegslage. Nach der deutschen Wikipedia halten die meisten muslimischen Autoren der Moderne nur Verteidigungskriege für legitim und beziehen den Schwertvers auf die Quraisch, die einen Waffenstillstand gebrochen hatten; der Artikel stützt sich dabei auf den Islamwissenschaftler Rudolph Peters [5]. Mohammed Abualwafa vertritt in seiner Dissertation (Springer 2020), der Vers biete keine Grundlage für einen Angriffskrieg ohne Anlass und habe die Verse über den gütigen Umgang mit Nichtmuslimen nicht aufgehoben; sein Zusammenhang ergebe sich aus den Versen 1 bis 15 der Sure 9. So fasst es Abdel-Hafiez Hassud in der Theologischen Revue zusammen [4]. Als Beispiel für eine Friedenshaltung nennt Abualwafa den Vertrag von al-Hudaibiya, den der Prophet im sechsten Jahr nach der Auswanderung mit den Mekkanern schloss [4].

Dschihadistische Gruppen berufen sich ebenfalls auf Koran und Prophetenbeispiel, folgen aber nach Seesemann einer anderen Auslegungstradition als die Rechtsschulen. Seesemann beschreibt diese Strömung als kleine Randgruppe, die ein Recht zur Gewalt unabhängig von einem islamischen Staat beansprucht und Herrscher zu Ungläubigen erklärt; den "Islamischen Staat" von 2014 nennt er als Ausdruck davon [2]. Radikale Islamisten verwenden den Begriff Dschihad nach dem Politiklexikon der Bundeszentrale heute für einen kompromisslos gewaltsamen Kampf gegen westliche Lebens- und Denkweisen [6]. Die etablierten Gelehrten betonen nach Seesemann dagegen den "großen Dschihad" der inneren Läuterung und den Dschihad als Verteidigungskrieg [2].

Verse über Frieden und Vertragstreue

Neben den Kampfversen stehen Stellen, die zum Frieden auffordern. "Sind sie aber zum Frieden geneigt, so sei auch du ihm geneigt und vertrau auf Allah" (Sure 8,61) [1]. Nach Sure 4,90 gibt Allah "keinen Weg" gegen jene, die "von euch scheiden, ohne euch zu bekämpfen, und euch Frieden anbieten". Die Verse 4,89 und 4,91 nennen daneben Gruppen, gegen die es heißt "schlagt sie tot", nämlich wenn sie "den Rücken kehren" (4,89) oder sich weder trennen noch "Frieden anbieten" (4,91) [1]. Sure 60,8 erlaubt ausdrücklich, gegen Nichtmuslime "gütig und gerecht zu sein", die nicht wegen des Glaubens gekämpft und niemanden aus seinen Häusern vertrieben haben; Vers 9 verbietet nur die Freundschaft mit denen, die das getan haben [1].

Ein steinerner Brunnen in einem ruhigen Hof mit zwei Wasserkrügen aus Ton und einem Feigenbaum im Morgenlicht
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Zwei weitere Verse gehören zur Debatte. Sure 2,256 beginnt mit "Es sei kein Zwang im Glauben" [1]. Sure 5,32 sagt, "dass wer eine Seele ermordet, ohne dass er einen Mord oder eine Gewalttat im Land begangen hat, soll sein wie einer, der die ganze Menschheit ermordet hat. Und wer einen am Leben erhält, soll sein als hätte er die ganze Menschheit am Leben erhalten" [1]. Der Vers richtet sich im Wortlaut an die "Kinder Israel". Nach dem Judaisten Aaron Koller greift er auf die Mischna zurück, eine jüdische Gesetzessammlung, und zwar auf eine Stelle im Traktat Sanhedrin über den Wert des menschlichen Lebens [7]. Sure 41,34 rät: "Wehre (das Böse) ab mit dem Besseren, und siehe her, zwischen dem und dir Feindschaft war, wird sein gleich einem warmen Freund" [1].

Was Dschihad bedeutet

Das arabische Wort dschihad bedeutet nach dem Politiklexikon der Bundeszentrale für politische Bildung "Anstrengung, Kampf"; es reicht von geistiger Anstrengung und innerer Auseinandersetzung bis zum bewaffneten Kampf [6]. Das Kleine Islam-Lexikon nennt die Anstrengung des Einzelnen um den Glauben den "großen Dschihad" [3]. Seesemann zählt das Wort Dschihad 41 Mal im Koran, das Wort für Kämpfen (qital) etwa 170 Mal [2].

Seesemann warnt davor, "den Islam" als handelnde Person zu beschreiben. Entscheidend seien die Muslime, die ihre Schrift auslegen und darüber streiten; in der Geschichte habe es im Namen des Islams Kriege gegeben, aber ebenso Toleranz und Wissenschaft [2]. Den vollständigen Text von Sure 9 (Die Reue) und Sure 2 (Die Kuh) kannst du auf dieser Website Vers für Vers lesen, ebenso die kurze Sure 109 (Die Ungläubigen).

  1. Der Koran (Übersetzung Max Henning, Reclam Leipzig 1901), Scan. Internet Archive. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  2. Behörde Dschihad zwischen Frieden und Gewalt (Rüdiger Seesemann). Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 18.08.2015. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Jihad. Bundeszentrale für politische Bildung (Kleines Islam-Lexikon, 6. Auflage, München 2018). Stand 2018. abgerufen am 29.10.2026
  4. Studie Abualwafa, Mohammed: Der Koran und seine Bedeutungsebenen für das Hier und Jetzt (Rezension von Abdel-Hafiez Hassud). Theologische Revue 117, Universität Münster. Stand 01.2021. abgerufen am 29.10.2026
  5. Schwertvers. Wikipedia. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Behörde Dschihad. Bundeszentrale für politische Bildung (Das Politiklexikon, 7. Auflage, Bonn 2020). Stand 2020. abgerufen am 29.10.2026
  7. Studie Three Polemical Qurʾanic Citations of the Mishnah and Their Historical Significance (Aaron Koller). Jewish Studies Quarterly 32 (2025), Heft 2, S. 99 bis 116, Mohr Siebeck. Stand 26.03.2025. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.