Alle 114 Suren des Korans
Sure 59: Die Auswanderung (Al-Ḥaschr)
Sure 59 von 114, 24 Verse
Sure 59 heißt Al-Haschr, bei Henning "Die Auswanderung", und hat in der Kairoer Zählung 24 Verse. Sie gilt als medinisch. Nach der Überlieferung bezieht sie sich auf die Vertreibung des jüdischen Stammes Banu Nadir aus Medina; sie regelt die Verteilung der Beute und endet mit einer Reihe von Namen Allahs.
1 Es preist Allah, was in den Himmeln und was auf Erden ist; und er ist der Mächtige, der Weise.
2 Er ist es, welcher die Ungläubigen vom Volk der Schrift aus ihren Wohnungen zu der ersten Auswanderung trieb. Ihr glaubtet nicht, dass sie hinausziehen würden, und sie glaubten, dass ihre Burgen sie vor Allah schützen würden. Da aber kam Allah zu ihnen, von wo sie es nicht vermuteten, und warf Schrecken in ihre Herzen. Sie verwüsteten ihre Häuser mit ihren eigenen Händen und den Händen der Gläubigen. Darum nehmt es zum Exempel, ihr Leute von Einsicht!
3 Und hätte nicht Allah für sie Verbannung verzeichnet, wahrlich er hätte sie im Diesseits gestraft; und im Jenseits ist für sie die Strafe des Feuers.
4 Solches weil sie sich Allah und seinem Gesandten widersetzten; und wenn sich einer Allah widersetzt, siehe so ist Allah streng im Strafen.
5 Was ihr auch an Palmen fälltet oder auf ihren Wurzeln stehen ließt, es war mit Allahs Erlaubnis und um die Frevler zu schänden.
6 Und was Allah seinem Gesandten von ihnen zur Beute gab, so sprengtet ihr nicht zu Ross und Kamel hinterdrein. Jedoch gibt Allah seinem Gesandten Macht über wen er will, denn Allah hat Macht über alle Dinge.
7 Was Allah seinem Gesandten von den Städtebewohnern zur Beute gab, das gehört Allah und seinem Gesandten und seiner Verwandtschaft, den Waisen und Armen und dem Reisenden, damit es nicht unter den Reichen von euch die Runde mache. Und was euch der Gesandte gibt, das nehmt, und was er euch verwehrt, von dem lasst ab und fürchtet Allah. Siehe Allah straft streng.
8 (Und es gehört auch) den armen Auswanderern, die aus ihren Wohnungen und von ihrem Gut vertrieben wurden, die Allahs Huld und Wohlgefallen suchen und Allah und seinem Gesandten helfen. Sie sind die Wahrhaftigen.
9 Und diejenigen, die vor ihnen in der Wohnung und dem Glauben hausten, lieben die, welche zu ihnen auswanderten, und fühlen in ihrer Brust kein Bedürfnis nach dem, was ihnen gegeben wurde, und ziehen sie sich selber vor, auch wenn sie selber bedürftig wären. Und wer vor seiner eigenen Habsucht bewahrt ist, denen ergeht es wohl.
10 Und diejenigen, welche nach ihnen kamen, sprechen: "O unser Herr, vergib uns und unseren Brüdern, die uns im Glauben vorangingen, und setze nicht Missgunst in unsere Herzen gegen die Gläubigen; unser Herr, siehe du bist gütig und barmherzig."
11 Sahst du nicht wie die Heuchler zu ihren ungläubigen Brüdern unter dem Volk der Schrift sprechen: "Wahrlich, wenn ihr vertrieben werdet, so ziehen wir mit euch aus, und wir wollen niemals einem in Bezug auf euch gehorchen. Und wenn gegen euch gestritten wird, wahrlich so helfen wir euch." Doch Allah ist Zeuge, dass sie Lügner sind.
12 Wahrlich, wenn sie vertrieben werden, so ziehen sie nicht mit ihnen fort, und wenn gegen sie gestritten wird, so helfen sie ihnen nicht, und wenn sie ihnen hülfen, so würden sie den Rücken kehren, dann würden sie keine Hilfe finden.
13 Wahrlich, ihr seid mehr in ihren Herzen gefürchtet als Allah, weil sie ein Volk ohne Verstand sind.
14 Sie werden nicht gegen euch gesammelt streiten, sondern in befestigten Städten oder hinter Mauern. Ihr Mut ist unter ihnen groß. Du hältst sie für eine Einheit, doch sind ihre Herzen geteilt, weil sie ein Volk ohne Einsicht sind.
15 Sie gleichen denen, welche jüngst vor ihnen lebten; sie schmeckten das Unheil ihrer Sache, und es wurde ihnen eine schmerzliche Strafe,
16 Gleich dem Satan, da er zum Menschen spricht: "Sei ungläubig!" Und da er ungläubig geworden, spricht er: "Siehe ich habe nichts mit dir zu schaffen; siehe ich fürchte Allah, den Herrn der Welten."
17 Und der Ausgang beider wird sein, dass sie ewig im Feuer sein werden; denn das ist der Lohn der Ungerechten.
18 O ihr, die ihr glaubt, fürchtet Allah, und eine jede Seele nehme in Acht, was sie für morgen voranschickt. Und fürchtet Allah; siehe Allah kennt euer Tun.
19 Und seid nicht gleich jenen, welche Allah vergessen und die er sich selber vergessen ließ. Das sind die Frevler.
20 Nicht sind gleich die Bewohner des Feuers und die Bewohner des Paradieses. Die Bewohner des Paradieses, das sind die Glückseligen.
21 Hätten wir diesen Koran auf einen Berg herabgesandt, du hättest ihn sich erniedrigen und aus Furcht vor Allah sich spalten sehen. Diese Gleichnisse stellen wir für die Menschen auf, damit sie nachdenklich werden.
22 Er ist Allah, außer dem es keinen Gott gibt; er kennt das Verborgene und das Sichtbare. Er ist der Erbarmer, der Barmherzige.
23 Er ist Allah, außer dem es keinen Gott gibt; der König, der Heilige, der Friedenstifter, der Getreue, der Beschützer, der Mächtige, der Starke, der Hocherhabene. Preis sei Allah (der erhaben ist) über das, was sie ihm beigesellen.
24 Er ist Allah, der Schöpfer, der Erschaffer, der Bildner. Sein sind die schönsten Namen. Ihn preist, was in den Himmeln und auf Erden ist, denn er ist der Mächtige, der Weise.
Text: Der Koran in der Übersetzung von Max Henning (Reclam 1901), gemeinfrei. Als Koran gilt nur das arabische Original; jede Übersetzung ist eine Deutung.
Sure 59 heißt arabisch Al-Haschr. Max Henning übersetzt den Namen 1901 mit "Die Auswanderung" [1]. Das Wort steht in Vers 2, wo Allah die Ungläubigen vom Volk der Schrift "aus ihren Wohnungen zu der ersten Auswanderung trieb" (Sure 59,2) [1]. Muhammad Asad gibt das arabische Wort in Vers 2 mit "gathering" wieder, auf Deutsch Versammlung [7]. Die Sure ist die 59. des Korans und hat nach der Kairoer Zählung 24 Verse [2]. In der Überlieferung, wie sie Tanzil nach dem Gelehrten az-Zandschani wiedergibt, gilt sie als medinisch und steht in der Reihenfolge der Offenbarung an 101. Stelle [3]. Theodor Nöldeke bezog sie 1860 zum größten Teil auf die Unterwerfung und Vertreibung der jüdischen Banu Nadir im Monat Rabi I des Jahres 4 der islamischen Zeitrechnung [4]. Als Koran gilt nach islamischem Verständnis nur der arabische Wortlaut. Die deutsche Fassung auf dieser Seite ist eine Lesefassung nach Max Henning (1901).
Inhalt im Überblick
Wie Sure 57 beginnt die Sure mit "Es preist Allah, was in den Himmeln und was auf Erden ist" (Sure 59,1), und mit fast denselben Worten endet sie in Vers 24 [1].
| Verse | Inhalt |
|---|---|
| 1 bis 5 | Vertreibung von Ungläubigen aus dem Volk der Schrift trotz ihrer Burgen, gefällte und stehen gelassene Palmen |
| 6 bis 10 | Beute, für die nicht gekämpft wurde: für Allah, den Gesandten, Verwandte, Waisen, Arme, Reisende und die armen Auswanderer; die Gläubigen, die sie in Medina aufnahmen |
| 11 bis 17 | Heuchler, die Hilfe versprachen und nicht hielten; Gleichnis vom Satan |
| 18 bis 20 | Mahnung zur Gottesfurcht, Bewohner des Feuers und des Paradieses |
| 21 bis 24 | der Koran auf einem Berg; Allah, außer dem es keinen Gott gibt, mit vielen Beinamen |
Vers 24 lautet: "Er ist Allah, der Schöpfer, der Erschaffer, der Bildner. Sein sind die schönsten Namen. Ihn preist, was in den Himmeln und auf Erden ist, denn er ist der Mächtige, der Weise." (Sure 59,24) [1]
Wie die Sure verstanden wird
Die Verse 2 bis 17 werden in der Auslegung mit dem Konflikt zwischen Muhammad und dem Stamm Banu Nadir in Medina verbunden. Die Darstellungen der Gründe gehen auseinander; sie stehen hier nebeneinander.
Klassische Auslegung
Ibn Kathir bezieht die Verse in der gekürzten englischen Fassung seines Kommentars mit Ibn Abbas, Mudschahid und az-Zuhri auf die Banu Nadir; Ibn Abbas habe die Sure "Sure der Banu Nadir" genannt [5]. Nach seinem Bericht hatten sie einen Friedensvertrag gebrochen und geplant, den Propheten durch einen von einer Mauer geworfenen Stein zu töten [5]. Sie durften mitnehmen, was ihre Kamele tragen konnten, außer Waffen; einige zogen nach Syrien, andere nach Chaibar [5]. Die Palmen ließ der Prophet nach Ibn Kathir fällen und verbrennen, und Vers 5 billigte das [5]. Zu Vers 9 erzählt er von einem Mann aus Medina, der mit seiner Frau einen hungrigen Gast des Propheten bewirtete und dafür selbst hungrig blieb [6].
Heutige muslimische Theologie
Muhammad Asad sieht in seinen Anmerkungen den Grund der Vertreibung im Verrat der Banu Nadir an der muslimischen Gemeinschaft nach einem früheren Vertrag; deshalb hätten sie ihr Bürgerrecht und ihre Eigentumsrechte verloren [7]. Die Worte "von wo sie es nicht vermuteten" (Vers 2) bezieht er darauf, dass Abd Allah ibn Ubayy ihnen im letzten Augenblick die erwartete Hilfe versagte [1, 7].
Islamwissenschaft
Nöldeke stützte sich 1860 auf die frühen Geschichtsschreiber. Nach ihnen löste Muhammad den Vertrag mit den Banu Nadir wegen Anschlägen, die sie auf ihn verübt haben sollen, als er sie um Hilfe beim Blutgeld für zwei Getötete bitten wollte [4]. Den Zeitpunkt Rabi I des Jahres 4 hielt er für die allgemeine Ansicht und wies eine abweichende Überlieferung, die das Ereignis ein Jahr früher ansetzt, mit Gründen zurück [4]. Über die Verse ab 18 konnte er nach eigener Aussage nichts Gewisses sagen; nichts spreche aber dagegen, dass sie gleichzeitig mit dem ersten Teil entstanden [4].
Mehr dazu findest du auf den Seiten Juden und Christen im Koran und Krieg und Frieden im Koran. Im Koran steht sie zwischen Sure 58, Die Streitende und Sure 60, Die Geprüfte.
- Der Koran. Max Henning (Übers.), Reclam jun., Leipzig. Stand ohne Datum (Ausgabe 1901). abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Quran Metadata (ver 1.0). Tanzil. Stand 2009. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Revelation Order. Tanzil. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Geschichte des Qorâns, S. 153 f.. Theodor Nöldeke, Dieterich, Göttingen. Stand 1860. abgerufen am 29.10.2026
- Ibn Kathir (Abridged) Tafsir: Al-Hashr Ayah 2. Quran.com. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Ibn Kathir (Abridged) Tafsir: Al-Hashr Ayah 9. Quran.com. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Al-Quran, Online Quran Project: Sure 59,2 mit Anmerkungen von Muhammad Asad. al-quran.info. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.