Alle 114 Suren des Korans

Sure 65: Die Scheidung (Aṭ-Ṭalāq)

Sure 65 von 114, 12 Verse

Sure 65 heißt At-Talaq, "Die Scheidung", und hat in der Kairoer Zählung 12 Verse. Sie gilt als medinisch. Sie regelt, wann eine Scheidung ausgesprochen wird, wie lange die Wartezeit dauert und dass geschiedene Frauen während dieser Zeit Wohnung und Unterhalt erhalten.

1 O du Prophet, wenn ihr euch von Frauen scheidet, so scheidet euch von ihnen zu ihrer festgesetzten Zeit; und berechnet die Zeit und fürchtet Allah euren Herrn. Treibt sie nicht aus ihren Häusern noch lasst sie hinausgehen, es sei denn sie hätten eine offenkundige Schandbarkeit begangen. Dies sind Allahs Gebote, und wer Allahs Gebote übertritt, der hat gegen sich selber gesündigt. Du weißt nicht, ob Allah nach diesem ein Ding geschehen lässt.

2 Und wenn sie ihren Termin erreicht haben, dann haltet sie in Güte zurück oder trennt euch von ihnen in Güte; und nehmt als Zeugen Leute von Billigkeit aus euch, und legt Zeugnis vor Allah ab. Mit solchem wird ermahnt wer an Allah glaubt und an den jüngsten Tag, und wer Allah fürchtet, dem gibt er einen (guten) Ausgang und versorgt ihn, von wo er es nicht vermutete.

3 Und wer auf Allah vertraut, für den ist er sein Genüge. Siehe Allah erreicht sein Vorhaben. Jedem Ding hat Allah eine Bestimmung gegeben.

4 Und diejenigen eurer Frauen, welche keine Reinigung mehr zu erwarten haben, wenn ihr in Zweifel seid, so sei ihr Termin drei Monate; und ebenso derer, die noch keine Reinigung hatten. Die Schwangeren aber: ihr Termin sei bis zur Ablegung ihrer Bürde. Und wer Allah fürchtet, dem macht er seinen Befehl leicht.

5 Solches ist Allahs Befehl, den er auf euch herabgesandt hat. Und wer Allah fürchtet, dem deckt er seine Missetaten zu und gibt ihm großen Lohn.

6 Lasst sie wohnen, wo ihr wohnt, gemäß euren Mitteln, und tut ihnen nichts zuleide, um sie zu drangsalieren. Und wenn sie schwanger sind, so macht für sie Ausgaben, bis sie ihre Bürde abgelegt haben; und wenn sie für euch stillen, so gebt ihnen ihren Lohn und beratet euch untereinander in Billigkeit. Findet ihr aber Schwierigkeiten, so stille eine andere für ihn.

7 Der Vermögende spende aus seinem Vermögen; wem aber seine Versorgung bemessen ist, der spende von dem, was ihm Allah gegeben hat. Allah zwingt keine Seele über das hinaus, was er ihr gegeben hat. Nach Schwierigkeit gibt Allah Leichtigkeit.

8 Und wie viele Städte waren widerspenstig gegen den Befehl ihres Herrn und seiner Gesandten! Darum rechneten wir mit ihnen streng ab und straften sie mit schlimmer Strafe.

9 Und sie schmeckten das Unheil ihrer Sache, und der Ausgang ihrer Sache war Untergang.

10 Bereitet hat Allah für sie eine strenge Strafe. Darum fürchtet Allah, o ihr Verständigen. Zu euch, ihr Gläubigen, hat Allah eine Mahnung herabgesandt; (Flügel 10 bis 11)

11 Einen Gesandten, der euch Allahs deutliche Zeichen verliest, um diejenigen, welche glauben und das Rechte tun, aus den Finsternissen zum Licht zu führen. Und wer an Allah glaubt und das Rechte tut, den führt er ein in Gärten durcheilt von Bächen, ewig darin zu verweilen für immer. Eine schöne Versorgung hat er für ihn bestimmt.

12 Allah ist es, der sieben Himmel und ebenso viel Erden erschaffen hat. Der Befehl steigt zwischen sie hinab, damit ihr wisst, dass Allah über alle Dinge Macht hat, und dass Allah alle Dinge mit Wissen umfasst.

Text: Der Koran in der Übersetzung von Max Henning (Reclam 1901), gemeinfrei. Als Koran gilt nur das arabische Original; jede Übersetzung ist eine Deutung.

Sure 65 heißt arabisch At-Talaq, auf Deutsch "Die Scheidung", nach dem ersten Vers, der sich an den Propheten wendet: "O du Prophet, wenn ihr euch von Frauen scheidet, so scheidet euch von ihnen zu ihrer festgesetzten Zeit" [1]. Die Sure hat nach der Kairoer Zählung 12 Verse [2]. Die Überlieferung, wie Tanzil sie wiedergibt, führt sie als medinisch an 99. Stelle der Offenbarung [3]. Theodor Nöldeke sieht in ihr eine Ergänzung zu Sure 2,225 und den folgenden Versen [4]. Als Koran gilt nach islamischem Verständnis nur der arabische Wortlaut. Die deutsche Fassung auf dieser Seite ist eine Lesefassung nach Max Henning (1901).

Inhalt im Überblick

VerseInhalt
1Scheidung zur festgesetzten Zeit; die Frauen nicht aus ihren Häusern treiben
2 und 3nach der Frist in Güte zurückhalten oder in Güte trennen, Zeugen nehmen; Vertrauen auf Allah
4 und 5Wartezeit von drei Monaten in zwei Fällen, für Schwangere bis zur Geburt
6 und 7Wohnung und Unterhalt nach den eigenen Mitteln, Lohn für das Stillen
8 bis 11Städte, die sich dem Befehl widersetzten; ein Gesandter, der aus der Finsternis zum Licht führt
12sieben Himmel und ebenso viele Erden

Wie die Sure verstanden wird

Die Auslegung beschäftigt sich vor allem mit dem Zeitpunkt der Scheidung und mit Vers 4. Er lautet in der Lesefassung: "Und diejenigen eurer Frauen, welche keine Reinigung mehr zu erwarten haben, wenn ihr in Zweifel seid, so sei ihr Termin drei Monate; und ebenso derer, die noch keine Reinigung hatten." [1] Wer mit der zweiten Gruppe gemeint ist, wird unterschiedlich verstanden.

Klassische Auslegung

Ibn Kathir (gekürzte englische Fassung) erklärt Vers 1 mit einem Bericht bei al-Buchari: Abdallah ibn Umar schied sich von seiner Frau während ihrer Regel, der Prophet ließ ihn sie zurücknehmen und die Scheidung erst in einer Zeit der Reinheit aussprechen [5]. In Vers 4 versteht Ibn Kathir die erste Gruppe als Frauen, deren Regel wegen des Alters ausgeblieben ist, die zweite als junge Mädchen, die das Alter der Regel noch nicht erreicht haben. Für beide gelte eine Wartezeit von drei Monaten, für Schwangere bis zur Geburt [6].

Heutige muslimische Theologie

Muhammad Asad übersetzt die zweite Gruppe allgemein mit Frauen, die keine Regel haben, und erklärt in seiner Anmerkung, das könne jeden körperlichen Grund haben. Ein Bezug auf Kinder kommt in seiner Anmerkung nicht vor [7].

Islamwissenschaft

Nöldeke prüft die Überlieferung zu Ibn Umar. Ginge Vers 1 wirklich auf ihn zurück, könne die Sure kaum vor dem Jahr 8 entstanden sein, da Ibn Umar damals erst 20 Jahre alt gewesen sei. Eine genaue Überlieferung sage aber nur, der Prophet habe den Vers bei dieser Gelegenheit vorgetragen. Eine Angabe nennt die Sure mekkanisch, nach Nöldeke vielleicht wegen des Schlusses, der mekkanischen Versen ähnelt [4].

Zum Weiterlesen: Familie im Koran, Recht im Koran und Frauen im Koran. Vor ihr steht Sure 64, Der gegenseitige Betrug, nach ihr Sure 66, Das Verbot.

  1. Der Koran. Max Henning (Übers.), Reclam jun., Leipzig. Stand ohne Datum (Ausgabe 1901). abgerufen am 29.10.2026
  2. Organisation Quran Metadata (ver 1.0). Tanzil. Stand 2009. abgerufen am 29.10.2026
  3. Organisation Revelation Order. Tanzil. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Studie Geschichte des Qorâns, S. 153. Theodor Nöldeke, Dieterich, Göttingen. Stand 1860. abgerufen am 29.10.2026
  5. Ibn Kathir (Abridged) Tafsir: At-Talaq Ayah 1. Quran.com. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Ibn Kathir (Abridged) Tafsir: At-Talaq Ayah 4. Quran.com. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Al-Quran, Online Quran Project: Sure 65,4 mit Anmerkungen von Muhammad Asad. al-quran.info. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.