Alle 114 Suren des Korans
Sure 70: Die Stufen (Al-Maʿāridsch)
Sure 70 von 114, 44 Verse
Sure 70 heißt Al-Ma'aridsch, bei Henning "Die Stufen", und hat in der Kairoer Zählung 44 Verse. Sie gilt als mekkanisch. Sie antwortet auf die Frage nach der angedrohten Strafe, schildert den Tag des Gerichts und beschreibt die Betenden, die von der Ungeduld des Menschen ausgenommen sind.
1 Ein Fragender fragte nach eintreffender Strafe
2 Für die Ungläubigen. Niemand hindert
3 Allah an ihr, den Herrn der Stufen,
4 Auf denen die Engel und der Geist zu ihm emporsteigen an einem Tag, dessen Maß fünfzigtausend Jahre sind.
5 Darum gedulde dich in geziemender Geduld.
6 Siehe sie sehen ihn ferne,
7 Und wir sehen ihn nahe.
8 An jenem Tag wird der Himmel sein wie geschmolzenes Erz,
9 Und die Berge werden sein wie gefärbte Wolle,
10 Und nicht wird fragen ein Freund den Freund,
11 Obwohl sie einander anschauen. Gern möchte sich dann der Sünder loskaufen von der Strafe an jenem Tag um seine Kinder,
12 Um seine Genossin und seine Brüder,
13 Und um seine Sippe, die ihn aufgenommen,
14 Und um jeden auf Erden insgesamt, dass er ihn dann errettete.
15 Keineswegs; siehe die Glut,
16 Zerrend am Skalp,
17 Ruft jeden, der den Rücken gekehrt und sich gewendet
18 Und zusammengescharrt und aufgespeichert.
19 Siehe der Mensch ist ungeduldig erschaffen;
20 Wenn ihm Schlimmes widerfährt, so ist er mutlos,
21 Und wenn ihm Gutes widerfährt, so ist er knauserig.
22 Nicht so die Betenden,
23 Die im Gebet verharren,
24 Und in deren Gut ein bestimmter Teil
25 Für den Bittenden und den verschämten Armen ist;
26 Und die den Tag des Gerichts für wahr halten,
27 Und die vor der Strafe ihres Herrn zagen,
28 Siehe vor der Strafe deines Herrn ist niemand sicher,
29 Und die ihre Scham hüten,
30 Außer gegen ihre Gattinnen oder was ihre Rechte besitzt; siehe (hierin) sind sie nicht zu tadeln;
31 Wer aber über dies hinaustrachtet, das sind die Übertreter,
32 Und die, welche das ihnen Anvertraute und ihren Vertrag hüten,
33 Und die in ihrem Zeugnis aufrichtig sind,
34 Und die ihren Gebeten obliegen,
35 Diese sollen in Gärten geehrt sein.
36 Was fehlt aber den Ungläubigen, dass sie dir voraneilen,
37 Zur Rechten und zur Linken in Scharen?
38 Begehrt jedermann von ihnen einzugehen in einen Garten der Wonne?
39 Keineswegs; sie wissen, woraus wir sie erschufen.
40 Und ich schwöre bei dem Herrn der Osten und Westen, siehe, wir sind imstande
41 Bessere für sie einzutauschen, und keiner kann uns hindern.
42 Darum lass sie schwatzen und spielen, bis sie ihrem Tag begegnen, der ihnen angedroht ist,
43 Dem Tag, an dem sie eilends aus den Gräbern steigen, als eilten sie zu einem Banner,
44 Mit niedergeschlagenen Blicken. Schimpf soll sie bedecken. Das ist der Tag, der ihnen angedroht ist.
Text: Der Koran in der Übersetzung von Max Henning (Reclam 1901), gemeinfrei. Als Koran gilt nur das arabische Original; jede Übersetzung ist eine Deutung.
Sure 70 heißt arabisch Al-Ma'aridsch, in der Lesefassung "Die Stufen". Der Name kommt aus Vers 3, der Allah den Herrn der Stufen nennt, auf denen die Engel und der Geist zu ihm emporsteigen [1]. Die Sure hat nach der Kairoer Zählung 44 Verse [2]. Die Überlieferung, wie Tanzil sie wiedergibt, führt sie als mekkanisch an 79. Stelle der Offenbarung [3]. Theodor Nöldeke rechnet sie zur ersten mekkanischen Periode [4]. Als Koran gilt nach islamischem Verständnis nur der arabische Wortlaut. Die deutsche Fassung auf dieser Seite ist eine Lesefassung nach Max Henning (1901).
Inhalt im Überblick
| Verse | Inhalt |
|---|---|
| 1 bis 7 | ein Fragender fragt nach der Strafe; Engel und Geist steigen an einem Tag von fünfzigtausend Jahren empor; Mahnung zur Geduld |
| 8 bis 18 | der Tag, an dem der Himmel wie geschmolzenes Erz ist und der Sünder sich mit seiner ganzen Familie loskaufen möchte |
| 19 bis 21 | der Mensch ist ungeduldig erschaffen: mutlos im Unglück, knauserig im Glück |
| 22 bis 35 | ausgenommen die Betenden: Anteil für Bittende und Arme, Glaube an den Gerichtstag, Keuschheit, Treue zu Vertrag und Zeugnis |
| 36 bis 44 | die Ungläubigen, die in Scharen herbeieilen; der angedrohte Tag, an dem sie aus den Gräbern steigen |
Wie die Sure verstanden wird
Zwei Stellen beschäftigen die Ausleger besonders: die Zeitangabe in Vers 4 und die Wendung in Vers 30. Vers 4 spricht von einem Tag, "dessen Maß fünfzigtausend Jahre sind" [1]. Vers 30 nimmt von der Keuschheit aus: "Außer gegen ihre Gattinnen oder was ihre Rechte besitzt" [1].
Klassische Auslegung
Ibn Kathir (gekürzte englische Fassung) versteht den Fragenden in Vers 1 nach Ibn Abbas als Ungläubigen und nach Mudschahid als jemanden, der die angedrohte Strafe herbeirief. Den Tag von fünfzigtausend Jahren deutet er nach Ibn Abbas als den Tag des Gerichts, dessen Maß Allah für die Ungläubigen auf fünfzigtausend Jahre gesetzt habe [5]. Was die rechte Hand besitzt, erklärt er in Vers 30 mit Sklavinnen. Das beständige Beten in Vers 23 heißt nach Ibn Masud, die Zeiten und Pflichtteile des Gebets zu wahren, nach anderen, ruhig und gesammelt zu beten [6].
Heutige muslimische Theologie
Muhammad Asad sieht in den fünfzigtausend Jahren einen Hinweis darauf, dass Zeit für Gott keine Bedeutung hat; ein Tag und fünfzigtausend Jahre seien vor ihm gleich [7]. Die Wendung in Vers 30 übersetzt er mit denen, die man rechtmäßig durch die Ehe besitzt, und verweist dafür auf seine Anmerkung zu Sure 23,5 bis 7 sowie auf eine bei at-Tabari überlieferte Deutung von Sure 4,24 nach Ibn Abbas und Mudschahid und auf ar-Razi [8].
Islamwissenschaft
Nöldeke vermutet, der Anfang beziehe sich auf den Anfang von Sure 56: Vielleicht habe ein Ungläubiger spöttisch nach diesem Ereignis gefragt und darauf diese Antwort erhalten. In dieser Sure würden die Pflichten des Gläubigen zum ersten Mal etwas ausführlicher dargelegt. Die Vermutung von Weil, Vers 5 sei später eingefügt, lehnt er ab, weil der Vers eng mit den übrigen zusammenhänge [4].
Zum Weiterlesen: Jenseits und Gericht im Koran, Das Gebet im Koran und Mekkanische und medinensische Suren. Davor steht Sure 69, Die Unvermeidliche, danach folgt Sure 71, Noah.
- Der Koran. Max Henning (Übers.), Reclam jun., Leipzig. Stand ohne Datum (Ausgabe 1901). abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Quran Metadata (ver 1.0). Tanzil. Stand 2009. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Revelation Order. Tanzil. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Geschichte des Qorâns, S. 83. Theodor Nöldeke, Dieterich, Göttingen. Stand 1860. abgerufen am 29.10.2026
- Ibn Kathir (Abridged) Tafsir: Al-Ma'arij Ayah 1. Quran.com. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Ibn Kathir (Abridged) Tafsir: Al-Ma'arij Ayah 19. Quran.com. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Al-Quran, Online Quran Project: Sure 70,4 mit Anmerkungen von Muhammad Asad. al-quran.info. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Al-Quran, Online Quran Project: Sure 70,30 mit Anmerkungen von Muhammad Asad. al-quran.info. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
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