Alle 114 Suren des Korans

Sure 72: Die Dschinn (Al-Dschinn)

Sure 72 von 114, 28 Verse

Sure 72 heißt Die Dschinn, arabisch Al-Dschinn, und hat in der Kairoer Zählung 28 Verse. Sie gilt als mekkanisch. Im ersten Teil erzählt eine Schar von Dschinn, wie sie den Koran hörte und daraufhin glaubte; im zweiten Teil erhält der Prophet Sätze, die er sprechen soll.

1 Sprich: "Offenbart wurde mir, dass eine Schar der Dschinn lauschte und sprach: 'Siehe wir haben einen wunderbaren Koran gehört,

2 Der zum rechten Weg leitet; und wir glauben an ihn und stellen nie unserem Herrn jemand zur Seite;

3 Denn er, erhöht sei die Herrlichkeit unseres Herrn, hat sich keine Genossin genommen und keinen Sohn.

4 Und ein Narr unter uns sprach gegen Allah eine große Lüge,

5 Und wir dachten, dass nie Menschen oder Dschinn gegen Allah eine Lüge sprächen.

6 Es waren Leute unter den Menschen, die ihre Zuflucht bei Leuten unter den Dschinn suchten; doch mehrten diese nur ihre Torheit.

7 Sie dachten, wie ihr dachtet, dass Allah keinen erwecken würde.

8 Wir aber berührten den Himmel und fanden ihn voll von strengen Hütern und Schnuppen.

9 Und wir saßen auf Sitzen von ihm zu lauschen; wer aber nun lauscht, findet eine Schnuppe für sich auf der Lauer.

10 Wir wissen nicht, ob Böses für die auf Erden beabsichtigt ist, oder ob ihr Herr das Rechte mit ihnen vorhat.

11 Und unter uns sind die einen rechtschaffen die anderen nicht; wir sind verschiedene Scharen.

12 Und wir glaubten, dass wir Allah nie auf Erden schwächen könnten und ihn nie schwächen könnten durch Flucht.

13 Und als wir die Rechtleitung hörten, glaubten wir an sie, und wer an seinen Herrn glaubt, soll weder Einbuße noch Überbürdung fürchten.

14 Und einige von uns sind Muslime und andere von uns vom Rechten abweichend. Wer sich aber (Allah) ergibt, die erstreben die Rechtleitung.

15 Die vom Rechten Abweichenden sind jedoch Brennstoff Dschehannams.'"

16 Und wenn sie auf dem Weg rechtschaffen wandeln, wahrlich dann wollen wir sie tränken mit Wasser in Fülle,

17 Um sie dadurch zu versuchen; und wer sich abwendet von dem Gedenken an seinen Herrn, den wird er treiben zu qualvoller Strafe.

18 Und die Moscheen sind Allahs, und ruft niemand außer Allah an.

19 Und da sich Allahs Knecht erhob, ihn anzurufen, da hätten sie ihn fast erdrückt mit ihrer Menge.

20 Sprich: "Ich rufe nur meinen Herrn an und stelle ihm keinen zur Seite."

21 Sprich: "Ich kann euch weder ein Leid antun noch euch recht weisen."

22 Sprich: "Nie schützt mich jemand vor Allah, und nie finde ich eine Zuflucht außer ihm. (Flügel 22 bis 23)

23 Allein eine Predigt von Allah und seine Sendung (liegt mir ob), und wer sich Allah und seinem Gesandten widersetzt, für den ist Dschehannams Feuer für ewig und für immer: (Flügel 24)

24 Bis sie sehen, was ihnen angedroht wurde, und dann werden sie wissen, wer der Schwächste zur Hilfe ist und am geringsten an Zahl." (Flügel 25)

25 Sprich: "Ich weiß nicht, ob nahe ist, was euch angedroht wurde, oder ob mein Herr einen Zeitpunkt dafür setzen wird." (Flügel 26)

26 Er kennt das Verborgene und er teilt sein Geheimnis keinem mit,

27 Außer dem Gesandten, der ihm wohlgefällig ist; denn siehe er lässt vor ihm und hinter ihm eine Wache einherziehen:

28 Damit er wisse, dass sie die Sendung ihres Herrn ausgerichtet haben; denn er umfasst, was bei ihnen ist, und er berechnet alle Dinge an Zahl.

Text: Der Koran in der Übersetzung von Max Henning (Reclam 1901), gemeinfrei. Als Koran gilt nur das arabische Original; jede Übersetzung ist eine Deutung.

Sure 72 heißt Die Dschinn, arabisch Al-Dschinn. Sie ist die 72. Sure des Korans und hat nach der Kairoer Zählung 28 Verse [2]. Die Überlieferung, wie Tanzil sie wiedergibt, führt sie als mekkanisch und setzt sie an die 40. Stelle der Offenbarung [3]. Wann genau sie entstand, ist in der Forschung umstritten. Nach dem Kommentar des Corpus Coranicum setzte Gustav Weil sie 1844 in die letzten Jahre in Mekka, und Nöldeke und Schwally stellten sie nach Sure 43 und vor Sure 67. Der Kommentar selbst ordnet sie vorsichtig der zweiten Hälfte der späten mittelmekkanischen Zeit zu und hält eine sichere Anordnung für nicht erreichbar [4]. Als Koran gilt nach islamischem Verständnis nur der arabische Wortlaut. Die deutsche Fassung auf dieser Seite ist eine Lesefassung nach Max Henning (1901).

Inhalt im Überblick

Ungewöhnlich ist die Redesituation: Über weite Strecken sprechen die Dschinn selbst, vermittelt durch den Propheten, der mit "Sprich" dazu aufgefordert wird [4]. Die Versangaben folgen der Kairoer Zählung [1].

VerseInhalt
1 bis 3Eine Schar der Dschinn hört den Koran, glaubt und bekennt, dass Allah weder Genossin noch Sohn hat
4 bis 13Die Dschinn berichten von früheren Irrtümern und vom Himmel voller Hüter und Sternschnuppen, an dem sie nicht mehr lauschen können
14 bis 15Unter den Dschinn gibt es Muslime und solche, die vom Rechten abweichen
16 bis 19Verheißung von Wasser für die Rechtschaffenen, die Moscheen gehören Allah
20 bis 28Anweisungen an den Propheten: nur Allah anrufen, die eigene Ohnmacht bekennen, den Zeitpunkt des Gerichts kennt allein Allah

Der Bericht beginnt mit dem Satz: "Siehe wir haben einen wunderbaren Koran gehört" (Sure 72,1) [1]. In Vers 18 heißt es: "Und die Moscheen sind Allahs, und ruft niemand außer Allah an." [1]

Wie die Sure verstanden wird

Im Mittelpunkt der Auslegungen stehen die Frage nach dem Anlass und die Frage, was Dschinn sind.

Klassische Auslegung

Ibn Kathir verweist für den Anlass auf Sure 46,29, wo ebenfalls von Dschinn die Rede ist, die dem Koran zuhören. Die Verse 1 bis 7 sind nach seiner Angabe in Mekka offenbart [5]. Der Kommentar Ma'arif al-Qur'an gibt den Bericht nach Ibn Abbas wieder, den al-Buchari und Muslim überliefern: Die Dschinn hörten den Propheten in Nachla beim Morgengebet, als er mit Gefährten zum Markt von Ukaz unterwegs war. Er selbst sah sie nicht und erfuhr erst durch die Sure von ihnen [6].

Heutige muslimische Theologie

Muhammad Shafi (1897 bis 1976) beschreibt die Dschinn in Ma'arif al-Qur'an als unsichtbare Geschöpfe mit Körper, Seele, Verstand und Sinnen, in deren Stoff das Feuer überwiegt. Ihre Existenz zu leugnen, heißt für ihn, den Koran abzulehnen [6, 7]. Der ägyptische Reformer Muhammad Abduh (1849 bis 1905) deutete die Welt der Dschinn und Engel dagegen im Einklang mit den Entdeckungen seiner Zeit; nach der Kurzbiografie von Elma Harder wurden die Dschinn bei ihm zu Mikroben [8].

Islamwissenschaft

Dirk Hartwig und Angelika Neuwirth lesen die Sure als Richtigstellung. In frühen Suren werfen die Gegner dem Verkünder vor, er sei von einem Dschinn besessen, also ein Dichter in Ekstase. In Sure 72 erscheinen die Geistwesen dagegen als Träger von Wissen, die am Himmel lauschten, durch den Koranvortrag zum Glauben kamen und ihre Grenzen kennen [4]. Richard Bell hielt die Verse 14 und 15 für eine medinische Erweiterung; Hartwig und Neuwirth halten sein Argument für schwach und behandeln die Sure als Einheit, auch wenn die Verse 16 bis 19 deutlich Gottesrede sind [4].

Zum Weiterlesen: Engel und Dschinn im Koran und Glaube im Koran. Davor steht Sure 71, Noah, danach folgt Sure 73, Der Verhüllte.

  1. Der Koran. Max Henning (Übers.), Reclam jun., Leipzig. Stand ohne Datum (Ausgabe 1901). abgerufen am 29.10.2026
  2. Organisation Quran Metadata (ver 1.0). Tanzil. Stand 2009. abgerufen am 29.10.2026
  3. Organisation Revelation Order. Tanzil. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Studie Sure 72, al-Ǧinn, Die Dämonen (Chronologisch-literaturwissenschaftlicher Kommentar zum Koran). Dirk Hartwig und Angelika Neuwirth, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Corpus Coranicum. Stand Betaversion, ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Ibn Kathir (Abridged) Tafsir: Al-Jinn Ayah 1. Quran.com. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Ma'arif al-Qur'an Tafsir: Al-Jinn Ayah 1. Quran.com. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Muhammad Shafi Deobandi. Wikipedia (englisch). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  8. Muhammad 'Abduh (1849-1905). Elma Harder, Center for Islamic Studies, Resources on Islam and Science. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.