Alle 114 Suren des Korans
Sure 98: Der deutliche Beweis (Al-Baiyina)
Sure 98 von 114, 8 Verse
Sure 98 heißt in der Lesefassung nach Henning "Der deutliche Beweis", arabisch Al-Baiyina, und hat in der Kairoer Zählung 8 Verse. Sie gilt als medinisch. Sie spricht vom Gesandten als deutlichem Beweis, von der Spaltung derer, denen die Schrift gegeben wurde, und vom Lohn der Gläubigen und der Strafe der Ungläubigen.
1 Nicht eher wurden die Ungläubigen von dem Volk der Schrift und die Götzenanbeter abtrünnig, als bis der deutliche Beweis zu ihnen kam:
2 Ein Gesandter von Allah, der reine Seiten verliest,
3 Darin wahrhafte Schriften sind. (Flügel 2)
4 Und nicht eher spalteten sich die, denen die Schriften gegeben wurden, als nachdem zu ihnen der deutliche Beweis kam. (Flügel 3)
5 Doch nichts anderes wurde ihnen geheißen als Allah zu dienen reinen Glaubens und lauter, und das Gebet zu verrichten und die Armensteuer zu zahlen; denn das ist der wahrhafte Glaube. (Flügel 4)
6 Siehe die Ungläubigen vom Volk der Schrift und die Götzendiener werden in Dschehannams Feuer kommen und ewig darin verweilen. Sie sind die schlechtesten der Geschöpfe. (Flügel 5)
7 Doch die Gläubigen und die, welche das Rechte tun, sie sind die besten Geschöpfe. (Flügel 6)
8 Ihr Lohn bei ihrem Herrn sind Edens Gärten, durcheilt von Bächen, ewig und für immer darin zu verweilen. Zufrieden mit ihnen ist Allah, und sie sind zufrieden mit ihm. Solches für den, welcher seinen Herrn fürchtet. (Flügel 7 bis 8)
Text: Der Koran in der Übersetzung von Max Henning (Reclam 1901), gemeinfrei. Als Koran gilt nur das arabische Original; jede Übersetzung ist eine Deutung.
Sure 98 heißt in der Lesefassung nach Henning "Der deutliche Beweis", arabisch Al-Baiyina [1, 2]. Sie hat nach der Kairoer Zählung 8 Verse [2]. Die Überlieferung, wie Tanzil sie wiedergibt, führt sie als medinisch und setzt sie in der Reihenfolge der Offenbarung an die 100. Stelle [3]. Theodor Nöldeke rechnet sie ebenfalls zu den medinischen Suren [4]. Als Koran gilt nach islamischem Verständnis nur der arabische Wortlaut. Die deutsche Fassung auf dieser Seite ist eine Lesefassung nach Max Henning (1901).
Inhalt im Überblick
| Verse | Inhalt |
|---|---|
| 1 bis 3 | die Ungläubigen aus dem Volk der Schrift und die Götzenanbeter bis zum Kommen des deutlichen Beweises: ein Gesandter, der reine Seiten verliest |
| 4 und 5 | die Schriftbesitzer spalteten sich erst nach dem deutlichen Beweis; geboten war ihnen, Allah reinen Glaubens zu dienen, zu beten und die Armensteuer zu zahlen |
| 6 bis 8 | Strafe der Ungläubigen im Feuer, Lohn der Gläubigen in Edens Gärten |
In Vers 5 heißt es: "Doch nichts anderes wurde ihnen geheißen als Allah zu dienen reinen Glaubens und lauter, und das Gebet zu verrichten und die Armensteuer zu zahlen" (aus Sure 98,5) [1]. Vers 6 nennt die Ungläubigen vom Volk der Schrift und die Götzendiener "die schlechtesten der Geschöpfe", Vers 7 die Gläubigen, die das Rechte tun, "die besten Geschöpfe" [1].
Wie die Sure verstanden wird
Die Verse 1 und 6 über das Volk der Schrift gehören zu den Stellen, die das Verhältnis des Korans zu Juden und Christen betreffen. Die Deutungen unterscheiden sich darin, wen genau sie meinen.
Klassische Auslegung
Ibn Kathir (gekürzte englische Fassung) nennt die Sure medinisch. Er überliefert, der Prophet habe Ubayy ibn Kaab gesagt, Allah habe ihm befohlen, ihm diese Sure vorzutragen, worauf Ubayy weinte [5]. Den deutlichen Beweis deutet er als den Koran und den Gesandten. Die reinen Seiten sind für ihn der Koran, den der Gesandte verliest, und die darin enthaltenen Schriften nennt Ibn Dscharir at-Tabari gerechte Bücher von Allah [5]. Die Ungläubigen in Vers 6 versteht Ibn Kathir als die Ungläubigen unter den Schriftbesitzern und die Götzendiener, die sich gegen die offenbarten Bücher und die Propheten stellen [6]. Zu den Schriftbesitzern zählt er Juden und Christen, zu den Götzendienern die Verehrer von Götzen und Feuer unter Arabern und Nichtarabern [5]. Aus Vers 7 schlossen nach seinem Bericht Abu Huraira und einige Gelehrte, dass die Gläubigen im Rang über den Engeln stehen [6].
Heutige muslimische Theologie
Muhammad Asad berichtet, dass einige Autoritäten die Sure in die medinische Zeit setzen, viele andere sie aber für eine späte mekkanische Offenbarung halten [7]. Vers 1 liest er so, dass nur diejenigen unter den Anhängern früherer Offenbarung und unter den Götzenanbetern gemeint sind, die die Wahrheit ablehnen. Die Götzenanbeter erklärt er in einer Anmerkung als Menschen, die nie eine offenbarte Schrift hatten [7].
Islamwissenschaft
Nöldeke hält die Sure für an die Juden gerichtet und setzt sie etwa gleichzeitig mit dem größeren Teil von Sure 2 an, vielleicht etwas später. Dass manche sie für mekkanisch ausgaben, erklärt er mit ihrer Stellung zwischen alten mekkanischen Suren [4]. Nach einigen Überlieferungen, die Nöldeke bespricht, war die Sure ursprünglich länger. Einen Vers, der nach Ubayy ein Bruchstück von Sure 98 gewesen sein soll, führt er auf ein Missverständnis einer Überlieferung bei at-Tirmidhi zurück [8].
Verwandte Seiten: Juden und Christen im Koran und Mekkanische und medinensische Suren. Davor steht Sure 97, Die Macht, danach folgt Sure 99, Das Erdbeben.
- Der Koran. Max Henning (Übers.), Reclam jun., Leipzig. Stand ohne Datum (Ausgabe 1901). abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Quran Metadata (ver 1.0). Tanzil. Stand 2009. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Revelation Order. Tanzil. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Geschichte des Qorâns, S. 121 bis 174, hier S. 136. Theodor Nöldeke, Dieterich, Göttingen. Stand 1860. abgerufen am 29.10.2026
- Ibn Kathir (Abridged) Tafsir: Al-Bayyinah Ayah 1. Quran.com. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Ibn Kathir (Abridged) Tafsir: Al-Bayyinah Ayah 6. Quran.com. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Al-Quran, Online Quran Project: Sure 98,1 mit Einleitung und Anmerkungen von Muhammad Asad. al-quran.info. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Geschichte des Qorâns, S. 179 f. und 219. Theodor Nöldeke, Dieterich, Göttingen. Stand 1860. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.