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Fasten im Koran: der Ramadan

Die Pflicht zum Fasten steht in Sure 2,183 bis 187. Gefastet wird im Monat Ramadan, "in welchem der Koran herabgesandt wurde", vom Morgengrauen bis zur Nacht; Kranke und Reisende holen die Tage später nach. Außerhalb des Ramadan nennt der Koran das Fasten vor allem als Sühne, etwa für einen gebrochenen Eid.

Ein niedriger Tisch in der Abenddämmerung mit einer Schale Datteln, einem Tonkrug und Wassergläsern, im Fenster eine Mondsichel
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Das Fasten im Monat Ramadan gehört zu den fünf Grundpflichten des Islams [2]. Im Koran steht das Gebot an einer einzigen zusammenhängenden Stelle, in Sure 2,183 bis 187. Das Wort "Ramadan" kommt im ganzen Koran nur einmal vor, in Sure 2,185 [1]. Wann der Ramadan in diesem und den nächsten Jahren beginnt und endet, steht auf der Seite Ramadan von feiertage-ferien.com. Die Koranzitate auf dieser Seite stammen aus der deutschen Lesefassung nach der Übersetzung von Max Henning (1901) [1]. Als Koran gilt nach islamischem Verständnis nur der arabische Wortlaut.

Die Verse über das Fasten

Der Abschnitt beginnt mit der Pflicht selbst: "O ihr, die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten, wie es den Früheren vorgeschrieben wurde; vielleicht werdet ihr gottesfürchtig." (Sure 2,183) [1]. Der nächste Vers beginnt mit den Worten "Gezählte Tage!" und regelt Ausnahmen [1]. Sure 2,185 nennt den Monat: "Der Monat Ramadan, in welchem der Koran herabgesandt wurde als eine Rechtleitung für die Menschen und als Zeugnis der Rechtleitung und Unterscheidung: wer von euch den Mond sieht, der beginne das Fasten in ihm." [1].

Derselbe Vers sagt über den Zweck der Ausnahmen: "Allah wünscht es euch leicht und nicht schwer zu machen" [1]. Danach folgt, mitten in den Regeln, ein Vers über das Gebet: "Und wenn dich meine Diener nach mir fragen, siehe so bin ich nahe; ich will antworten dem Ruf des Rufenden, wenn er mich ruft" (Sure 2,186) [1]. Den ganzen Zusammenhang zeigt die Seite Sure 2, bei Henning "Die Kuh".

Vom Morgengrauen bis zur Nacht

Die Zeiten regelt Sure 2,187. Die Nächte des Fastenmonats sind frei, auch für die Ehe: "Erlaubt ist euch zur Nacht des Fastens eure Frauen heimzusuchen. Sie sind euch ein Kleid, und ihr seid ihnen ein Kleid." [1]. Essen und Trinken sind erlaubt, "bis ihr einen weißen Faden von einem schwarzen Faden in der Morgenröte unterscheidet. Dann haltet streng das Fasten bis zur Nacht" [1]. Der Vers verbindet das Ruhen bei den Frauen mit dem Verweilen in Moscheen: "ruht nicht bei ihnen, sondern verweilt in den Moscheen" [1].

Das erste schwache Morgenlicht über einer stillen Altstadt mit flachen Dächern, der Himmel geht von Dunkelblau in Blassgold über
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Nach dem Kleinen Islam-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung essen und trinken Fastende jeden Tag vom ersten Licht am Morgen bis Sonnenuntergang nichts und lassen auch Genussmittel weg [3]. Den Rückzug in die Moschee nennt die Broschüre "Der Ramadan" (PLURAL Publications, Köln 2015, auf der Website der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş bereitgestellt) itikaf. Nach ihrer Darstellung zog sich der Prophet in den letzten zehn Tagen des Ramadan dafür zurück [6].

Wer fasten muss und wer nicht

Der Koran nennt zwei Gruppen ausdrücklich. Wer krank oder auf Reisen ist, fastet "die gleiche" Anzahl anderer Tage (Sure 2,184 und 2,185) [1]. Dazu steht in Sure 2,184 der Satz: "und sie, die es vermöchten (und nicht fasten), sollen zur Sühne einen Armen speisen" [1]. Die Klammer ist ein Zusatz der Übersetzung von Henning.

Auch das Kleine Islam-Lexikon nennt unter anderem Kranke und Reisende, für die die Pflicht entfällt oder nur zum Teil gilt [3]. Die Broschüre nennt als Ausgenommene "Schwache, also etwa ältere Menschen, Kranke, Kinder, Schwangere, Stillende und auch Reisende" [6]. Diese Liste geht über den Wortlaut des Korans hinaus; sie stammt aus der Rechtslehre, die sich auf Koran und Sunna stützt [7]. Gesundheitliche Fragen zum Fasten gehören in ein Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt.

Der Monat Ramadan und die Nacht El-Kadr

Der Ramadan ist der neunte Monat des islamischen Mondkalenders [6]. Weil sich der islamische Kalender nach dem Mond richtet, ist sein Jahr kürzer als ein Jahr im Sonnenkalender [4]. Der Ramadan liegt deshalb jedes Jahr zu einem anderen Datum im bürgerlichen Kalender. Der Koran sagt über die Neumonde: "Sie sind Zeitbestimmungen für die Menschen und die Pilgerfahrt" (Sure 2,189) [1].

Eine schmale Mondsichel tief am klaren Abendhimmel über den Umrissen von Palmen
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Drei Stellen verbinden die Herabsendung des Korans mit einer Zeitangabe. Sure 2,185 nennt den Monat Ramadan, Sure 44,3 eine "gesegnete Nacht" und Sure 97 die Nacht El-Kadr: "Siehe wir haben ihn in der Nacht El-Kadr offenbart." und "Die Nacht El-Kadr ist besser als tausend Monde." (Sure 97,1 und 97,3) [1]. Einen Monat nennt Sure 97 nicht. Die Broschüre verbindet beide Stellen: Die Kadr-Nacht liege in den letzten zehn Nächten des Ramadan, ihr genaues Datum sei nicht bestimmt, und viele Gläubige kämen vor allem in der 27. Nacht in der Moschee zusammen [6]. Die Sure trägt bei Henning den Namen "Die Macht (El-Kadr)"; ihre Einordnung steht auf der Seite Sure 97.

Fasten als Sühne und Gelübde

Außerhalb des Ramadan erwähnt der Koran das Fasten vor allem als Ersatz oder Sühne. Wer bei der Pilgerfahrt kein Opfertier findet, fastet "drei Tage während der Pilgerfahrt und sieben, wenn ihr zurückkehrt" (Sure 2,196) [1]. Für einen gebrochenen Eid nennt Sure 5,89 als Sühne die Speisung von zehn Armen, ihre Kleidung oder die Befreiung eines Sklaven; "Wer aber nicht (die Mittel dazu) findet, der faste drei Tage." [1]. Zwei Monate Fasten hintereinander stehen in Sure 4,92 für die Tötung eines Gläubigen aus Versehen und in Sure 58,4 für eine bestimmte Form der Trennung von der Ehefrau, jeweils wenn die vorrangige Sühne nicht möglich ist [1].

Eine andere Art von Fasten steht in der Geschichte von Maria in Sure 19. Sie soll zu den Menschen sagen: "Siehe, ich habe dem Erbarmer ein Fasten gelobt; nicht spreche ich deshalb heute zu irgendjemand." (Sure 19,26) [1]. Der Vers verbindet das gelobte Fasten mit dem Schweigen. In der Aufzählung der muslimischen Männer und Frauen in Sure 33,35 stehen die "fastenden" neben den demütigen und den Almosen spendenden [1].

Koranlesung und Gemeinschaft

Weil Sure 2,185 den Ramadan als den Monat nennt, in dem der Koran herabgesandt wurde, ist er eng mit dem Lesen des Korans verbunden. Damit man ihn vortragen kann, etwa im Ramadan, ist der Koran in 30 Teile von ungefähr gleicher Länge gegliedert [11]. Wer jeden Tag einen Abschnitt liest, ist nach 30 Tagen einmal durch den ganzen Text gekommen. Die Broschüre nennt den Ramadan deshalb auch "Monat des Korans" und beschreibt das gemeinsame Koranlesen in der Moschee, die Mukabala. Sie führt diese Übung auf eine Überlieferung zurück, nach der Gabriel in jedem Ramadan mit dem Propheten die bis dahin herabgesandten Verse rezitierte [6].

Abends kommen viele Gemeinden zum Tarawih-Gebet zusammen, einem Gebet, das nach der Broschüre nur im Ramadan nach dem Nachtgebet verrichtet wird und 20 Gebetseinheiten umfasst [6]. Das gemeinsame Fastenbrechen nach Sonnenuntergang heißt Iftar. Die Broschüre beschreibt, dass Muslime im Ramadan fast täglich Gäste bewirten und dass viele Moscheen gemeinsame Iftar-Essen anbieten, zu denen jeder unabhängig von seiner Religion eingeladen ist [6]. Diese Bräuche nennt der Koran selbst nicht; sie gehören zur Praxis, die sich aus der Überlieferung entwickelt hat.

Das Ende des Fastenmonats

Von den zwei kanonischen Festen des islamischen Kalenders schließt eines den Fastenmonat ab, das Fest des Fastenbrechens. Am Tag nach dem letzten Ramadantag, dem 1. Schawwal, fängt es an und geht drei bis vier Tage [5]. Seinen volkstümlichen türkischen Namen Zuckerfest hat es von den Süßigkeiten, die Kinder dabei traditionell geschenkt bekommen [8]. Der Koran nennt dieses Fest nicht. Die Termine stehen auf der Seite Zuckerfest von feiertage-ferien.com.

Ein festlich gedeckter Tisch mit Schalen voller bunter Süßigkeiten, Gebäck und Teegläsern im warmen Tageslicht
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Wie die Verse verstanden werden

In der Lehre ist das Fasten eine der Pflichten, die Koran und Sunna gemeinsam begründen. Die Sunna umfasst, was an Worten und Taten des Propheten überliefert ist; als Quelle religiöser Normen steht sie an zweiter Stelle hinter dem Koran [7]. Ethisch geht es beim Fasten nach dem Kleinen Islam-Lexikon darum, das Verlangen nach weltlichen Dingen zurückzudrängen, weil es Muslime davon abhält, sich Gott zu unterwerfen [3]. Die Broschüre nennt als Hauptziel die körperliche und seelische Reinigung. Sie verweist dazu auf einen Ausspruch des Propheten nach al-Buchari, wonach Fasten ohne den Verzicht auf Lüge und Betrug vor Gott keine Bedeutung hat [6].

Der Vers 2,183 sagt, das Fasten sei auch "den Früheren" vorgeschrieben worden [1]. Die Islamwissenschaft beschreibt einen geschichtlichen Hintergrund: Zuerst empfahl man den Muslimen, am Aschura-Tag zu fasten, dem 10. Tag des Monats Muharram; Vorbild war der jüdische Versöhnungstag Jom Kippur. Seit der Einführung des Fastenmonats Ramadan im zweiten Jahr nach der Hidschra ist das Aschura-Fasten freiwillig [9]. Einen Bezug zu Sure 2,183 stellt das Lexikon nicht her.

Sure 2,185 knüpft den Beginn des Fastens an den Mond: "wer von euch den Mond sieht, der beginne das Fasten in ihm" [1]. In Deutschland begehen nach einem Bericht des Evangelischen Pressedienstes seit 2008 alle großen islamischen Religionsgemeinschaften den Ramadan und das Ramadanfest zum selben Zeitpunkt. Die im Koordinationsrat der Muslime vertretenen Gemeinschaften folgen dabei einer Vorgabe der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) [10]. Wie das Fasten mit den übrigen Pflichten zusammenhängt, zeigen die Seiten Glaube im Koran und Das Gebet im Koran.

  1. Der Koran. Max Henning (Übersetzer), Philipp Reclam jun., Leipzig; Scan im Internet Archive. Stand ohne Jahr (Vorwort 1901). abgerufen am 29.10.2026
  2. Behörde Fünf Säulen. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Ralf Elger). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Fasten. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Ralf Elger). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  4. Behörde Kalender. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Ralf Elger). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  5. Behörde Festtage. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Ralf Elger). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  6. Der Ramadan. Die Zeit der Besinnung. PLURAL Publications GmbH, Köln (Broschüre, auf der Website der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş bereitgestellt). Stand 1. Auflage März 2015. abgerufen am 29.10.2026
  7. Behörde Sunna. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Stefan Reichmuth). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  8. Behörde Zuckerfest. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Christine Jung). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  9. Behörde Ashura. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Anja Pistor-Hatam). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  10. Islamverbände wünschen Gläubigen einen gesegneten Ramadan. evangelisch.de (epd). Stand 17.03.2023. abgerufen am 29.10.2026
  11. Behörde Koran. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Marco Schöller). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.