Themen des KoransRatgeber

Die Pilgerfahrt (Hadsch) im Koran

Nach Sure 3,97 ist die Pilgerfahrt zum Haus in Mekka Pflicht für jeden, "wer den Weg zu ihm machen kann"; die Rechtslehre versteht das als einmal im Leben bei körperlicher und finanzieller Möglichkeit. Die meisten Verse dazu stehen in Sure 2 und Sure 22: Abraham und Ismael legen die Fundamente der Kaaba, die Pilger umschreiten das Haus, ziehen zum Arafat und bringen ein Opfer.

Ein weites felsiges Wüstental im Morgengrauen mit kahlen Bergen und einem langen Pfad, der sich durch den Sand zieht
Bild: KI-generiert

Die Pilgerfahrt nach Mekka, arabisch hadsch, ist eine der fünf Säulen des Islams. Einmal im Leben soll jeder Muslim sie auf sich nehmen, sofern Gesundheit und Geldmittel es erlauben [2]. Der Koran sagt dazu: "Und der Menschen Pflicht gegen Allah ist die Pilgerfahrt zum Haus, wer den Weg zu ihm machen kann." (Sure 3,97) [1]. Eine ganze Sure trägt bei Henning den Namen "Die Pilgerfahrt", Sure 22; ihre Einordnung steht auf der Seite Sure 22. Die Koranzitate auf dieser Seite stammen aus der deutschen Lesefassung nach der Übersetzung von Max Henning (1901) [1]. Als Koran gilt nach islamischem Verständnis nur der arabische Wortlaut.

Das Haus in Mekka

Ziel der Pilgerfahrt ist das "Haus", die Kaaba. Sure 3,96 nennt es das erste Haus für die Menschen: "Siehe, das erste Haus, gegründet für die Menschen, wahrlich, das war das in Bekka, ein gesegnetes und eine Rechtleitung für alle Welt." [1]. Nach Sure 2,127 legten Abraham und Ismael seine Fundamente und baten: "O unser Herr, nimm es an von uns; siehe, du bist der Hörende, der Wissende." [1]. In Sure 22,27 erhält Abraham den Auftrag: "Und verkündige den Menschen die Pilgerfahrt. Lass sie zu dir kommen zu Fuß und auf allen schlanken (Kamelen,) ankommend aus allen tiefen Talwegen" [1].

Ein niedriges sandfarbenes Steinhaus mit geschlossener Holztür am Rand eines stillen Wüstendorfs in der Abenddämmerung
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Mitten in der Großen Moschee von Mekka steht die Kaaba, nach dem Kleinen Islam-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung ein Bau in Würfelform, 12 mal 10 mal 15 Meter groß [3]. In die Kaaba ist der Schwarze Stein eingesetzt. Die Überlieferung erzählt, Muhammad habe ihn bei einer Renovierung, noch bevor er den Islam verkündete, in seinem Gewand an seinen Platz getragen und damit einen Streit der Mekkaner geschlichtet [3]. Jedes Jahr wäscht man die Kaaba, bevor die Pilger kommen. Wenn die Pilgerfahrt vorbei ist, bekommt sie eine neue Hülle aus schwarzem Brokat, die kiswa [3]. Zwischen einem Tor und der Kaaba liegt der Maqam Ibrahim; dort soll sich Abraham aufgehalten haben, während er baute [3]. Der Koran sagt dazu: "Nehmt Abrahams Stätte als Bethaus an" (Sure 2,125) [1].

Pilgerfahrt und Besuch

Henning unterscheidet zwei Wörter. "Pilgerfahrt" steht für den Hadsch, "Besuch" für die Pilgerfahrt außerhalb des Monats Dhu l-Hiddscha, die umra: "Und vollzieht die Pilgerfahrt und den Besuch um Allahs willen" (Sure 2,196) [1]. Der Hadsch hat eine feste Zeit. Sure 2,197 sagt: "Die (Zeit der) Pilgerfahrt (sind) die bekannten Monate." [1]. Sein Monat ist nach dem Kleinen Islam-Lexikon der Dhu l-Hiddscha, übersetzt "Monat des Hadsch". Die umra führt außerhalb dieses Monats nach Mekka. Pflicht ist sie nicht, sie gilt aber als verdienstvoll [2]. Auch Sure 2,189 verbindet die Pilgerfahrt mit dem Mondkalender: Die Neumonde seien "Zeitbestimmungen für die Menschen und die Pilgerfahrt" [1].

Wer pilgert, soll sich nach Sure 2,197 "des Beischlafs und des Unrechts und des Streites auf der Pilgerfahrt" enthalten. Der Vers fährt fort: "Und versorgt euch mit Zehrung; aber die beste Zehrung ist die Gottesfurcht." [1]. Sure 2,198 sagt dagegen: "Es ist keine Sünde, dass ihr Gewinn von eurem Herrn begehrt." [1]. Die meisten Regeln stehen dicht beieinander in Sure 2,196 bis 203; den Zusammenhang zeigt die Seite Sure 2. Wer kein Opfertier findet, soll nach Sure 2,196 "drei Tage während der Pilgerfahrt und sieben, wenn ihr zurückkehrt" fasten [1]. Weitere Formen des Fastens beschreibt die Seite Fasten im Koran.

Der Weihezustand

Bevor die Riten beginnen, treten die Pilger in einen Weihezustand ein, arabisch ihram. Man erkennt ihn unter anderem daran, dass sie sich in weiße Tücher kleiden [2]. Der Koran nennt vor allem ein Verbot für diese Zeit, die Jagd. Sure 5,95 sagt: "O ihr, die ihr glaubt, tötet nicht das Wild, während ihr auf der Pilgerfahrt seid." [1]. Wer es vorsätzlich tut, leistet Ersatz durch ein Opfertier, die Speisung von Armen oder durch Fasten. Erlaubt bleibt nach Sure 5,96 "der Fisch im Meer" [1]. Nach Sure 5,2 gilt: "Habt ihr jedoch (den Pilgermantel) abgelegt, dann jagt." [1].

Zwei gefaltete schlichte weiße Baumwolltücher und einfache Sandalen auf einer Holzbank im weichen Tageslicht
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Sure 2,196 regelt auch das Scheren des Kopfes: "schert eure Häupter nicht eher, als bis das Opfer seine Opferstätte erreicht hat" [1]. Sure 48,27 verheißt, dass die Gläubigen "mit geschorenem Haupt und gekürztem (Haar)" in den heiligen Tempel geführt werden [1].

Die Stationen des Hadsch

Den genauen Ablauf beschreibt der Koran nicht der Reihe nach; er nennt einzelne Orte und Handlungen. Links steht der Ablauf nach dem Kleinen Islam-Lexikon, rechts stehen Verse, die zur jeweiligen Station passen. Die Zuordnung ist eine Lesehilfe dieser Seite und stammt nicht aus dem Lexikon:

Ein abgerundeter Granithügel über einer weiten Ebene im dunstigen Nachmittagslicht, in der Ferne einige Akazien
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Station nach dem Kleinen Islam-LexikonVerse im Koran
siebenmal um die Kaaba gehen (tawaf); Pflicht, aber kein Hadsch-Ritus im engeren Sinn [2]Sure 22,29: "das alte Haus umwandeln" [1]
Safa und Merwah, zwei Hügel im Umkreis von Mekka, Ziele der Pilgerfahrt [4]Sure 2,158: "Safa und Merwah sind auch Heiligtümer Allahs" [1]
8. Dhu l-Hiddscha: Versammlung und Übernachtung in Mina östlich von Mekka [2]kein Vers nennt Mina [1]
am Tag darauf: Verweilen am Berg Arafat, Predigt und Gebet [2]Sure 2,198: "wenn ihr herabeilt vom Arafat, so gedenkt Allahs an dem heiligen Ort" [1]
zurück in Mina: Steinwürfe an festgelegten Stellen zur Verwünschung des Teufels [2]kein Vers beschreibt diesen Ritus [1]
10. Dhu l-Hiddscha: Opferfest [2]Sure 22,28 und 22,36 [1]
ein weiteres Umschreiten der Kaaba beendet die verpflichtenden Riten [2]Sure 22,29 [1]

Zu Safa und Merwah sagt Sure 2,158 vollständig: "wer immer nach dem Haus (Allahs) pilgert oder in ihm einkehrt, der begeht keine Sünde, wenn er beide umwandelt." [1]. Sure 2,203 lässt bei den letzten Tagen Spielraum: "wer sich (damit) in zwei Tagen beeilt, der begeht keine Sünde, und wer länger verweilt, auch der begeht keine Sünde, wenn er gottesfürchtig ist" [1].

Das Opfer

Am 10. Dhu l-Hiddscha wird im Rahmen der Pilgerriten ein Tier geschlachtet, meist ein Schaf. Das Kleine Islam-Lexikon nennt dieses Opfer das bedeutendste im Islam [5]. Der Koran nennt Kamele als Opfertiere und sagt, wer davon essen soll: "So esst von ihnen und speist den demütig Bittenden und den verschämten Armen." (Sure 22,36) [1]. Ein Vers sagt, worauf es beim Opfer ankommt: "Niemals erreicht ihr Fleisch und ihr Blut Allah, jedoch erreicht ihn eure Frömmigkeit." (Sure 22,37) [1].

Das Opfer soll nach der Überlieferung an Abraham erinnern, der bereit war, seinen Sohn hinzugeben, und an das Tier, das an dessen Stelle geschlachtet wurde [5]. Die Erzählung steht in Sure 37,99 bis 111. Abraham sagt dort: "O mein Söhnlein, siehe, ich sah im Traum, dass ich dich opfern müsste." und später heißt es: "Und wir lösten ihn aus durch ein herrliches Opfer" (Sure 37,102 und 37,107) [1]. Einen Namen für den Sohn nennt die Erzählung nicht; erst danach verkündet Sure 37,112 die Geburt Isaaks [1]. Das Kleine Islam-Lexikon nennt Ismael als den Sohn, dessen beabsichtigtes Opfer Vorbild für das Opferfest ist [6]. Die biblische Fassung der Erzählung, in der es um Isaak geht, beschreibt die Seite Abraham, Isaak und Jakob auf bibel.domain-root.de. Wann das Opferfest in den kommenden Jahren ist, steht auf der Seite Opferfest von feiertage-ferien.com.

Die Pilgerfahrt heute

Heute gehört Mekka zu Saudi-Arabien und ist Hauptstadt der Region, die denselben Namen trägt. Zur Pilgerzeit halten sich dort nach dem Kleinen Islam-Lexikon (Ausgabe 2018) 2 bis 2,5 Millionen Menschen auf [4]. Wer kein Muslim ist, darf die Stadt nicht betreten [4]. Teilnehmer schildern die Pilgerfahrt als großes spirituelles Erlebnis. Zu Hause empfängt man sie danach mit besonderen Ehren, und sie tragen einen Ehrentitel: hadschi für Männer, hadscha für Frauen [2].

Wie die Verse verstanden werden

In der islamischen Überlieferung ist die Kaaba das "erste Haus Gottes auf Erden" (Sure 3,96), und als ihre Erbauer gelten Abraham und Ismael (Sure 2,127) [3]. Abraham gilt im Islam als "erster Monotheist", und aus diesem Grund bezeichnet der Koran den Islam auch als Glaubensgemeinschaft Abrahams [6]. Die Verse in Sure 2,125 und 22,26 sagen, er solle das Haus reinigen "für die es Umwandelnden" und die Betenden [1].

Zwei Verse in Sure 9 regeln den Zugang zur heiligen Moschee. Sure 9,3 enthält eine Ankündigung "am Tag der größeren Pilgerfahrt, dass Allah los und ledig der Götzendiener ist", und Sure 9,28 bestimmt, dass sich die Götzendiener "nach diesem ihrem Jahr der heiligen Moschee" nicht mehr nähern sollen [1]. Nach der Überlieferung zum Schwarzen Stein stand die Kaaba schon, bevor Muhammad den Islam verkündete, und wurde in dieser Zeit renoviert [3]. Wie die Pflichten der Pilgerfahrt mit Gebet und Fasten zusammenhängen, zeigt die Seite Glaube im Koran.

  1. Der Koran. Max Henning (Übersetzer), Philipp Reclam jun., Leipzig; Scan im Internet Archive. Stand ohne Jahr (Vorwort 1901). abgerufen am 29.10.2026
  2. Behörde Pilgerfahrt. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Ralf Elger). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Kaaba. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Abd al-Halim Ragab). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  4. Behörde Mekka. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Abd al-Halim Ragab). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  5. Behörde Opfer. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Stephan Guth). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026
  6. Behörde Abraham. Bundeszentrale für politische Bildung, Kleines Islam-Lexikon (Marco Schöller). Stand 6. Auflage 2018. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.