Themen des KoransRatgeber
Frauen im Koran
Der Koran spricht Männer und Frauen an vielen Stellen gemeinsam an und verspricht beiden denselben Lohn für gute Taten (Sure 33,35; 3,195). Daneben stehen Verse, die Männern einen Vorrang geben, etwa Sure 4,34 und 2,228. Wie diese Verse zu verstehen sind, ist unter muslimischen Gelehrten umstritten; klassische, traditionelle und reformorientierte Auslegungen kommen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.

Frauen kommen im Koran als Gläubige vor, als Ehefrauen, Mütter, Töchter und Erbinnen, und in einzelnen Erzählungen auch mit eigener Stimme. Sure 4 trägt den Namen "Die Frauen" (bei Henning "Die Weiber"), Sure 58 heißt nach einer Frau, die mit dem Propheten über ihren Ehemann stritt [1]. Zu einigen dieser Verse gibt es sehr verschiedene Lesarten. Die Zitate stammen aus der Lesefassung dieser Website nach der Übersetzung von Max Henning (1901). Als Koran gilt nach islamischem Verständnis nur der arabische Wortlaut.
Männer und Frauen vor Gott
Sure 4 beginnt mit der Schöpfung: "O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, der euch erschaffen aus einem Wesen und aus ihm erschuf seine Gattin und aus ihnen viele Männer und Frauen entstehen ließ" (4,1) [1]. Asma Barlas, Politikprofessorin am Ithaca College in New York, und Nahide Bozkurt, Professorin an der Theologischen Fakultät der Universität Ankara, lesen den Vers so, dass beide Geschlechter denselben Ursprung haben. Barlas betont, dass der Koran nirgends sage, die Frau sei aus dem Mann oder nach Adam erschaffen worden [2]. Bozkurt zitiert Beyza Bilgin: Die Erschaffung der Menschheit werde ohne Unterscheidung nach dem Geschlecht beschrieben [2].
Beim Lohn für den Glauben nennt der Koran Männer und Frauen oft ausdrücklich nebeneinander. "Siehe, ich lasse nicht verloren gehen das Werk des Wirkenden unter euch, sei es Mann oder Frau; die einen von euch sind von den anderen" (3,195) [1]. Sure 33,35 zählt "die muslimischen Männer und Frauen" auf, die gläubigen, fastenden und Almosen spendenden, und verspricht allen "Verzeihung und gewaltigen Lohn" [1]. Nach Sure 9,71 sind gläubige Männer und Frauen "einer des anderen Freunde" und gebieten gemeinsam das Rechte [1]. Sure 81,8 bis 9 kündigt an, am Ende werde "das lebendig begrabene (Mädchen)" gefragt, "um welcher Sünde willen es getötet wurde" [1].
Sure 4,34 und ihre Lesarten
Besonders umstritten ist Sure 4,34. In der Lesefassung lautet der Vers: "Die Männer sind den Frauen überlegen wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat, und weil sie von ihrem Geld (für die Frauen) auslegen. Die rechtschaffenen Frauen sind gehorsam und sorgsam in der Abwesenheit (ihrer Gatten), wie Allah für sie sorgte. Diejenigen aber, für deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet: warnt sie, verbannt sie in die Schlafgemächer und schlagt sie. Und wenn sie euch gehorchen, so sucht keinen Weg gegen sie" [1]. Henning gibt das arabische Wort qawwamun mit "überlegen" wieder, andere Übersetzungen mit "die Verantwortlichen" (so bei Bozkurt) oder, im Englischen, "protectors" (so bei Becker). Schon die Übersetzung ist hier eine Entscheidung [2, 4].

Die Geschichte seiner Auslegung untersuchte die Islamwissenschaftlerin Ayesha S. Chaudhry in ihrem Buch "Domestic Violence and the Islamic Tradition". Nach einer Besprechung von Mariam Noor lasen die Gelehrten vor der Kolonialzeit das Wort wadribuhunna einhellig als "schlagt sie". Sie stritten über das Verfahren und darüber, wie weit das Schlagen gehen durfte; einig waren sich die Juristen nur, dass es nicht übermäßig sein sollte, und was das hieß, beantworteten sie sehr verschieden [3].
Für die Zeit nach dem Kolonialismus unterscheidet Chaudhry nach derselben Besprechung vier Gruppen. Traditionalisten behalten den patriarchalen Rahmen, begründen den Rang des Mannes mit seiner größeren körperlichen Stärke und seinen größeren geistigen Fähigkeiten und verstehen das Schlagen als letztes Mittel, um eine Ehe zu retten. Neo-Traditionalisten sehen darin eine symbolische Geste und verurteilen häusliche Gewalt. Progressive Gelehrte lesen das Verb anders, etwa als Aufforderung, sich von der Frau abzuwenden, und halten jede Erlaubnis zum Schlagen für ausgeschlossen. Reformer sehen sich nicht an die Überlieferung gebunden und übersetzen das Wort als Trennung [3].
Asma Barlas liest das Wort ebenfalls anders. Das Wort, das mit "schlagen" übersetzt wird, stamme von daraba, das mehrere Bedeutungen habe, darunter "sich trennen"; qawwamun könne die Rolle des Ehemanns als Ernährer meinen, nicht eine Vormundschaft über die Frau [2]. Salih Akdemir versteht qawwamun nach Bozkurt als "die eigene Arbeit verrichten oder lenken" und bindet die Rolle des Mannes an die zwei Gründe, die der Vers nennt [2]. Luise Becker vom Zentrum für Islamische Frauenforschung in Köln sagte 2006, der Vers lese sich auf den ersten Blick und in der Übersetzung wie die frauenfeindlichste Bestimmung des Korans für das Verhältnis der Geschlechter. Sie verwies auf ein Prophetenwort gegen das Schlagen von Frauen und auf die Lesart "einen anderen Weg einschlagen" [4]. Der folgende Vers 4,35 sieht bei einem drohenden Bruch zwei Schiedsrichter aus den Familien beider Ehegatten vor [1].
Die Erklärung beschreibt Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich als ersten Text, auf den sich Muslime verschiedener Glaubensrichtungen und staatliche Vertreter in dieser Frage einigten [5].
Vorrang, Zeugen und Erbe
Ein zweiter Vers mit einem Vorrang steht in den Scheidungsregeln: Die Frauen sollen gegen ihre Gatten verfahren "wie (jene) gegen sie in Güte; doch haben die Männer den Vorrang vor ihnen" (2,228) [1]. Barlas weist darauf hin, dass dieser "Grad" nur im Zusammenhang mit der Scheidung vorkomme. Einige Gelehrte sähen das Vorrecht darin, dass der Mann die Scheidung aussprechen, andere darin, dass er sie widerrufen könne [2].
Beim Zeugnis sagt Sure 2,282 für schriftlich festgehaltene Schulden: "Sind nicht zwei Mannspersonen da, so sei es ein Mann und zwei Frauen, die euch zu Zeugen passend erscheinen, dass, wenn die eine von beiden irrt, die andere sie erinnern kann" [1]. Barlas hält fest, dass diese Regel für Zeugenaussagen über Schulden aus einem Vertrag gilt. Bei einem Ehebruchsvorwurf eines Mannes ohne weitere Zeugen gebe dagegen die Aussage der Frau den Ausschlag [2]. Sure 24,6 bis 9 regelt diesen Fall: Der Mann beteuert viermal seine Wahrheit, doch "abwenden soll es die Strafe von ihr, wenn sie viermal vor Allah bezeugt, dass er ein Lügner ist" (24,8) [1].
Im Erbe erhält ein Sohn so viel wie zwei Töchter (4,11) [1]. Zugleich stellt Sure 4,7 fest, dass auch Frauen "einen bestimmten Teil" vom Nachlass der Eltern und Verwandten haben, und Sure 4,19 verbietet, "Frauen gegen ihren Willen zu beerben" [1]. Die Begründungen für den halben Anteil und die Gegenargumente stehen auf der Seite Ehe und Familie im Koran.
Kleidung und Verhüllung
Zwei Verse sprechen über die Kleidung von Frauen. Sure 24,31 fordert die gläubigen Frauen auf, "dass sie ihre Blicke niederschlagen und ihre Scham hüten und dass sie nicht ihre Reize zur Schau tragen, es sei denn, was außen ist, und dass sie ihren Schleier über ihren Busen schlagen" [1]. Der Vers davor richtet dieselbe Forderung, die Blicke zu senken und die Scham zu hüten, an die Männer (24,30) [1]. Sure 33,59 richtet sich an den Propheten: "Sprich zu deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie sich in ihren Überwurf verhüllen. So werden sie eher erkannt und werden nicht verletzt" [1].

Das Kleine Islam-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung schreibt, der Koran enthalte keine Hinweise auf ein Verschleierungsgebot, und verweist auf diese beiden Verse [6]. Nach dem Lexikon wurde die Verschleierung vermutlich seit dem 9. Jahrhundert allgemein üblich. Befürworter sehen im Schleier Bescheidenheit, Anstand und Schutz der Würde, Vertreterinnen und Vertreter des Reformislams und Frauenrechtlerinnen lehnen ihn ab und verweisen auf das Fehlen einer klaren Vorschrift [6]. Seit dem 19. Jahrhundert wird darüber gestritten, in Deutschland und Frankreich zuletzt vor allem um Schülerinnen und Lehrerinnen [6].
Frauen, von denen der Koran erzählt
Maria ist nach der deutschen Wikipedia die einzige Frau, die der Koran mit Namen nennt, und Sure 19 trägt ihren Namen [7]. Sure 66 stellt zwei Frauen als Gleichnis für alle Gläubigen hin: die Frau des Pharao, die betet "Mein Herr, baue mir bei dir ein Haus im Paradies und rette mich vor Pharao und seinem Tun" (66,11), und Maria, "Imrans Tochter, die ihre Scham hütete" (66,12) [1]. Andere Frauen bleiben ohne Namen, etwa die Mutter des Moses (28,7), die Frau des Pharao, die das Findelkind behalten will (28,9), oder die Herrscherin, von der der Wiedehopf dem Salomo berichtet (27,23) [1].

Sure 58 beginnt mit einer Frau, die sich beschwert: "Gehört hat Allah das Wort jener, die mit dir über ihren Gatten stritt und sich bei Allah beklagte" (58,1) [1]. Der folgende Vers erklärt eine damals übliche Form der Trennung für ungültig, bei der ein Mann zu seiner Frau sagte: "Du bist mir wie der Rücken meiner Mutter" (58,2) [1]. Henning ordnet die Sure der Zeit in Medina zu [1].
Warum die Lesarten so weit auseinandergehen
Die Unterschiede beginnen bei der Methode. Nahide Bozkurt nennt wörtliche, allegorische, wissenschaftliche, ideologische und historische Zugänge zum Koran. Die historische Methode, für die sie Fazlur Rahman und Sayyid Husain Nasr anführt, fragt nach dem sozialen und geschichtlichen Zusammenhang und nach dem Anlass eines Verses [2]. Bozkurt beschreibt außerdem, dass einige Verse bei wörtlicher Auslegung eine Überlegenheit des Mannes nahelegen, und nennt dafür Sure 4,34, 2,228 und 2,282 [2].
Ayesha Chaudhry kommt nach der Besprechung von Mariam Noor zu dem Schluss, dass sich die heutige Debatte weniger am Korantext selbst reibt als an der Auslegungstradition, die ihm patriarchale Bedeutungen zuschrieb; Leser und ihre Erwartungen bestimmten, was ein Text bedeute [3]. Rabeya Müller vom Zentrum für Islamische Frauenforschung und -förderung in Köln berichtete 2007 von einem Frankfurter Scheidungsverfahren, in dem eine Richterin sich auf ein angebliches Züchtigungsrecht nach dem Koran bezog, und verwies darauf, dass es zu Sure 4,34 mehr als eine Sichtweise gibt [2]. Auf der anderen Seite steht die klassische Rechtslehre, nach der die Ehefrau dem Mann Gehorsam schuldet und er ihr Unterhalt; so fasst sie das Islam-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung zusammen [8].
Den Text der Suren findest du unter Sure 4 (Die Frauen), Sure 24 (Das Licht) und Sure 58 (Die Streitende). Mehr über die Mutter Jesu steht auf der Seite Maria im Koran, die Frauengestalten der Bibel stellt die Seite Frauen in der Bibel vor.
- Der Koran (Übersetzung Max Henning, Reclam Leipzig 1901), Scan. Internet Archive. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Der Koran neu gelesen: feministische Interpretationen (Asma Barlas, Nahide Bozkurt, Rabeya Müller). Friedrich-Ebert-Stiftung, Reihe Islam und Gesellschaft Nr. 6. Stand 2008. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Domestic Violence and the Islamic Tradition: A Book Review (Mariam Noor). Lahore University of Management Sciences (LUMS). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- A Reappraisal of the Position of Women in Islam (Interview mit Luise Becker). Qantara.de. Stand 16.06.2006. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Deutsche Islam Konferenz verurteilt häusliche Gewalt und Zwangsverheiratung. Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 19.04.2012. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Schleier. Bundeszentrale für politische Bildung (Kleines Islam-Lexikon, 6. Auflage, München 2018). Stand 2018. abgerufen am 29.10.2026
- Maria (Mutter Jesu). Wikipedia. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Ehe. Bundeszentrale für politische Bildung (Kleines Islam-Lexikon, 6. Auflage, München 2018). Stand 2018. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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